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  3. Wie lange sind die Behandlungsunterlagen verstorbener Patienten aufzubewahren?

Frage: „Unsere Physiotherapiepraxis betreut relativ viele ältere und z. T. schwer kranke Patienten, auch per Hausbesuch bzw. in Heimen. Wie verhält es sich mit den Aufbewahrungsfristen für die Behandlungsunterlagen, wenn die Patienten verstorben sind?“

Antwort: Grundsätzlich unterliegt die Mindestaufbewahrungsfrist (zehn Jahre) für die Patientenakte und die Behandlungsunterlagen bei Toten denselben Vorgaben wie bei den Patienten, die sich weiterhin in therapeutischer Behandlung befinden. Die Fristen für die Aufbewahrung gelten ab dem letzten Behandlungstag in der Praxis. Wenn somit z. B. ein Patient sechs Jahre nicht mehr in der Praxis war und der Therapeut erfährt, dass der Patient zwischenzeitlich verstorben ist, müssen die Patientenunterlagen dennoch entsprechend den vorgegebenen Fristen aufbewahrt werden.

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AUSGABE: PP 05/2019, S. 1 · ID: 45854986

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