13.06.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Berufspolitik
Vom 23. bis zum 26.5.17 fand der 120. Deutsche Ärztetag in Freiburg statt. Die Delegierten hatten eine große Anzahl von Themen auf der Agenda, wie das 446 Seiten starke Beschlussprotokoll belegt. Neben einer Vielzahl von Entschließungen, die dem berufspolitischen Engagement zuzuordnen sind, sollten Berater insbesondere die Entwicklung im Bereich der GOÄ, der Weiterbildung sowie der Telematik im Blick behalten. Relevante Veränderungen dürften spätestens auf dem Ärztetag in Erfurt 2018 ...
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09.06.2017 · Nachricht aus PFB · Häusliches Arbeitszimmer
Das Finanzamt darf den Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht versagen, weil es das Arbeitszimmer mit Blick auf die tatsächlich angefallenen Arbeiten für nicht erforderlich hält (BFH 8.3.17, IX R 52/14).
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06.06.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Telematik
Vertragsärzten und -psychotherapeuten werden die Kosten für die Anbindung ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur erstattet. Unter Moderation des Bundesschiedsamts haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) am 28.4.17 auf Erstattungsbeträge für die technische Erstausstattung und die laufenden Betriebskosten geeinigt. Die Vereinbarung wird noch ausformuliert.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Das Umsatzsteuergesetz sieht für Unternehmer mit nur geringen Umsätzen, eine Erleichterung in Form der Kleinunternehmer-Regelung vor. Die für ihre Umsätze geschuldete Steuer wird nicht erhoben. Damit sich kein Steuerausfall ergibt, darf der Unternehmer in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen. Er ist darüber hinaus vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Diese an sich als Begünstigung ausgestaltete Regelung kann jedoch dann für den Unternehmer zu einem Nachteil führen, wenn ...
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Nach § 19 UStG gelten für den Kleinunternehmer Umsatzgrenzen für den Umsatz des Vorjahres (17.500 EUR) und für den voraussichtlichen Umsatz des Vorjahrs (50.000 EUR). Allerdings ist nicht jede Art von Umsatz für das Erreichen der Grenzen maßgeblich. Das eröffnet Gestaltungsspielräume.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Bei Unternehmern mit geringen Jahresumsätzen verzichtet das Umsatzsteuerrecht aus Vereinfachungsgründen auf die Erhebung der Umsatzsteuer. Zu diesem Zweck knüpft die „Kleinunternehmerregelung“ in § 19 UStG sowohl an den Vorjahresumsatz, als auch an den prognostizierten Umsatz des laufenden Jahres an.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Umsatzsteuer
Unternehmern, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen, gewährt das UStG eine Erleichterung vor. Bei ihnen wird die für die ausgeführten Umsätze geschuldete Steuer nicht erhoben. Da diese Regelung nicht nur Vorteile hat, bietet § 19 Abs. 2 UStG die Option, auf die Anwendung zu verzichten. Der Unternehmer unterliegt dann – bindend für fünf Jahre – der Regelbesteuerung, kann den Vorsteuerabzug geltend machen und Rechnungen mit Umsatzsteuer erteilen.
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02.06.2017 · Nachricht aus PFB · Bilanzierung
Wird ein Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an den Neugesellschafter abgetreten, ist für diesen eine eigene Sonderbilanz zu erstellen, während die Sonderbilanz des Altgesellschafters aufzulösen ist (BFH 16.3.17, IV R 1/15).
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26.05.2017 · Fachbeitrag aus PFB · Umsatzsteuer
Der EuGH (4.5.17, C-274/15) rügt in einem Fall aus Luxemburg die zu großzügige Umsetzung von Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Dabei geht es um die Steuerbefreiung für Dienstleistungen, die von Gemeinschaften gegenüber ihren Mitgliedern erbracht werden. Doch auch das deutsche Umsatzsteuerrecht könnte hier zu großzügig sein. Betroffen wären im Heilberufe-Bereich z. B. Praxis- und Apparategemeinschaften.
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22.05.2017 · Fachbeitrag aus PFB · IWW-Webinare
Es ist wieder so weit, hier kommen die Termine für Ihre Fortbildung mit unseren Webinaren im nächsten Quartal. Bilden Sie sich bequem und kompetent fort und nutzen Sie die Möglichkeit, mit unseren Experten in Kontakt zu treten. Das erwartet Sie im nächsten Quartal:
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