31.03.2015 · Fachbeitrag aus PA · Abrechnungsorganisation
Vor jeder Quartalsabrechnung stellt sich die Frage, wie man vorgeht, damit keine erbrachten Leistungen vergessen werden. In den meisten Fällen ist die Verwaltungshelferin nicht bei der Behandlung anwesend, sodass eine „Kontrolle“ der Eintragungen schwierig sein kann. Mittels diverser „Checklisten“ und guter Dokumentation lassen sich jedoch vergessene Leistungen aufspüren. Der Einsatz der praxiseigenen Zahnarzt-Software ist das Mittel der Wahl. Damit können Leistungslisten erstellt ...
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31.03.2015 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Es gibt sie überall – Begründungen in der Zahnarztsoftware, in Abrechnungshilfen und auch bei einigen Zahnärztekammern werden Begründungen vorgeschlagen. Nicht immer sind es verständliche und nachvollziehbare Gründe, die eine Überschreitung des Steigerungsfaktors rechtfertigen. Der folgende Beitrag setzt sich kritisch mit einigen Vorschlägen auseinander und gibt Hinweise, wie Sie es besser machen können.
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31.03.2015 · Fachbeitrag aus PA · Kostenerstattung
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ein aktualisiertes Verzeichnis der gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnenden Leistungen veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen werden in diesem Beitrag vorgestellt. Die aktuelle Analogliste kann auf der Website ( pa.iww.de ) im Download-Bereich unter „Praxishilfen“ aufgerufen werden.
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31.03.2015 · Fachbeitrag aus PA · Privatliquidation
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat am 2. März 2015 den Kommentar zur GOZ in Zusammenarbeit mit den (Landes-)Zahnärztekammern aktualisiert. Es wurden Präzisierungen, Ergänzungen im Bereich der möglichen Begründungen durch einen zusätzlichen Aufwand und redaktionelle Anpassungen vorgenommen. In diesem Beitrag zeigen wir wesentliche Änderungen auf. Eine Übersicht zu allen Änderungen des GOZ-Kommentars können Sie auf der PA-Website ( pa.iww.de ) unter „Arbeitshilfen“ aufrufen.
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13.03.2015 · Nachricht aus PA · Steuerrecht
Das Bleaching zählt in der Zahnarztpraxis zum Standardrepertoire. Aus Sicht der Finanzverwaltung galt bisher, dass es den ästhetischen Leistungen zuzuordnen ist und der Umsatzsteuer unterliegt. Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hingegen hat vor einigen Monaten entschieden, dass es auf den Einzelfall ankommt (9. Oktober 2014, Az. 4 K 179/10, Abruf-Nr. 143797).
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