10.01.2018 · Fachbeitrag aus PA · Forderungsausfall
Vor allem bei der Behandlung von Privatpatienten besteht für den Zahnarzt wie für jeden Dienstleister das Risiko des Honorarausfalls. Sogar der Verlust des Aufwendungsersatzanspruchs (Laborkosten) droht, wenn sich der Patient als zahlungsunfähig erweist. Daher stellt sich generell die Frage, wie man diese gravierenden Konsequenzen vermeiden kann. Damit befasst sich dieser Beitrag.
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10.01.2018 · Fachbeitrag aus PA · Der Praxisfall
Der folgende Praxisfall befasst sich mit einer supragetragenen Totalprothese mit Steg und MK1-Riegel. Diese Doppelkonstruktion bietet einen sehr guten Patientenkomfort, wirft hinsichtlich der Abrechnung jedoch immer wieder Fragen auf. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Besonderheiten bei der Abrechnung zu beachten sind.
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08.01.2018 ·
Sonderausgaben aus PA · Downloads · Kostenerstattung
In der neuen Sonderausgabe "Faktorsteigerungen erfolgreich durchsetzen" zeigt die PA-Redaktion auf, wie Sie bei Ihrer Honorargestaltung den angemessenen Steigerungsfaktor finden und mit welchen praxiserprobten Begründungen Sie Faktorsteigerungen erfolgreich durchsetzen. Eine Vielzahl von Begründungsbeispielen aus den verschiedenen Behandlungsbereichen
ist hier aufgelistet.
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05.01.2018 · Nachricht aus PA · Dokumentation
In Haftungsprozessen haben Zahnärzte oft schlechte Karten, wenn ihre Dokumentation unzweifelhaft Lücken aufweist. Mitunter können solche Lücken jedoch durch mündliche Aussagen geschlossen werden und im Prozess zugunsten des Arztes verwertet werden. Allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Hinweisbeschluss vom 04.07.2016 und Zurückweisungsbeschluss vom 29.07.2016, Az. 5 U 565/16, Abruf-Nr. 196102 ).
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22.12.2017 · Nachricht aus PA · Aktuelle Rechtsprechung
Das Landgericht (LG) Münster hat am 13.07.2016 (Az. 012 O 359/15, Abruf-Nr. 198520) entschieden: Zahnärzte und Kieferorthopäden dürfen keinen einmaligen Vorschuss für die zu erbringenden Leistungen verlangen.
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20.12.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus PA · Downloads · Kostenerstattung
Immer wieder kürzen Kostenträger die Leistung für den individuellen Löffel, weil z. B. die Laborrechnung keine Anfertigung ausweist und es sich daher wohl auch nur um die Individualisierung eines konfektionierten Löffels handelt. Der folgende Textbaustein kann zur Nachbegründung herangezogen werden.
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20.12.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus PA · Downloads · Kostenerstattung
Regelmäßig kommt es vor, dass im Zuge einer Wurzelkanalbehandlung eine erneute Aufbereitung der Wurzelkanäle notwendig wird. Wird dies schon in der Rechnung begründet, kann eine Erstattungskürzung vermieden werden. Aber auch durch eine entsprechende Nachbegründung kann eine vollständige Erstattung für den Patienten erwirkt werden. Nutzen Sie dafür das Musterschreiben.
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20.12.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus PA · Downloads · Kostenerstattung
Die Versicherung kürzt die Erstattung des Patienten und behauptet, dass für die Berechnung der GOZ-Nr. 2197 keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben sind und der Ansatz der adhäsiven Befestigung neben der GOZ-Nr. 2020 für den speicheldichten provisorischen Verschluss nicht erstattungsfähig ist. Darauf können Sie mit dem folgenden Musterschreiben reagieren.
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20.12.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus PA · Downloads · Kostenerstattung
Das Kürzen der Analogberechnung bei Aufbauten in Mehrschichtadhäsivtechnik ist tatsächlich einer der häufigsten Fälle – sei es nun eine Aufbaufüllung oder ein prä- oder postendontischer Aufbau. Entweder streichen die Sachbearbeiter die Leistungen ganz oder sie geben an, alternativ die GOZ-Nrn. 2180 und 2197 zum 2,3-fachen Satz anzusetzen. Dabei lässt sich die Leistung zu dem entsprechenden Honorar von 55,12 Euro nicht wirtschaftlich erbringen.
Schließt die Praxis eine ...
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20.12.2017 · Fachbeitrag aus PA · Aktuelle Rechtsprechung
Mit einer Entscheidung vom 14.11.2017 (Az. 26 O 16356/15, Abruf-Nr. 198364 ) verurteilte das Landgericht München eine private Krankenversicherung zur Erstattung gemäß § 2 GOZ vereinbarter Steigerungssätze oberhalb von 3,5-fach. Die Versicherungsbedingungen sahen in Bezug auf die Erstattung des zahnärztlichen Honorars keine ausdrückliche Einschränkung vor.
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