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  • 26.01.2018 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Recht

    Mustervereinbarung - Direktabrechnung mit dem Dentallabor

    Darf das Dentallabor einem Privatpatienten die Laborkosten direkt in Rechnung stellen? Diese Frage wird immer wieder gestellt. Die Antwort: Reine Vergütungs- und Zahlungsabsprachen sind zulässig. Diese können wirksam getroffen werden – zum einem mit dem Dentallabor, zum anderen mit dem Patienten. Mit dem Patienten muss dementsprechend die Vereinbarung getroffen werden, dass die zahntechnischen Laborkosten vom Dentallabor direkt in Rechnung gestellt werden, die Zahlung somit direkt gegenüber dem Labor vorzunehmen ist und der Patient hiermit einverstanden ist. Dazu ein Muster, das Sie in Ihrer Praxis verwenden können.