10.02.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kostenerstattung
Antwort auf die Behauptung, GOZ-Nr. 2390 sei in Verbindung mit Nr. 2410 nicht berechenbar
Nach wie vor erreichen uns Anfragen von Lesern, die mit ihren Patienten bzw. deren privaten Kostenerstattern Streit wegen der Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 2390 (Trepanation eines Zahnes) und 2410 (Aufbereitung eines Wurzelkanals) haben. Die Kostenerstatter meinen, die Trepanation sei integraler Bestandteil der Kanalaufbereitung, da diese ohne vorherige Eröffnung des Pulpenkavums nicht möglich sei.
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