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  • 10.02.2016 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kostenerstattung

    Antwort auf die Behauptung, GOZ-Nr. 2390 sei in Verbindung mit Nr. 2410 nicht berechenbar

    Nach wie vor erreichen uns Anfragen von Lesern, die mit ihren Patienten bzw. deren privaten Kostenerstattern Streit wegen der Nebeneinander­berechnung der GOZ-Nrn. 2390 (Trepanation eines Zahnes) und 2410 (Auf­bereitung eines Wurzelkanals) haben. Die Kostenerstatter meinen, die Trepana­tion sei integraler Bestandteil der Kanalaufbereitung, da diese ohne vorherige Eröffnung des Pulpenkavums nicht möglich sei.