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  • 31.05.2010 | Neurodermitis/Chronisches Ekzem

    Für Bufexamac-haltige Arzneimittel Entzug der Zulassung empfohlen

    Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat den Entzug der Zulassung für Bufexamac-haltige Arzneimittel empfohlen. Das topisch eingesetzte nicht-steroidale Antiphlogistikum wird zur Milderung von Entzündungssymptomen der Haut angewendet, zum Beispiel bei Neurodermitis oder chronischem Ekzem. Grundlage für die Entscheidung ist das hohe Risiko der Auslösung von Kontaktekzemen, die häufig zunächst nur schwer von der behandelten Grunderkrankung zu unterscheiden sind und einen schweren Verlauf nehmen können, sowie die insgesamt unzureichend nachgewiesene Wirksamkeit des Arzneimittels. Die EMA empfiehlt, keine Bufexamac-haltigen Arzneimittel mehr zu verschreiben. Patienten, die derzeit Bufexamac-haltige Arzneimittel anwenden, sollten Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt nehmen, damit über eine alternative Therapie entschieden werden kann. 

     

    Quelle

    • Pressemitteilung der europäischen Arzneimittelbehörde vom 22. April 2010
    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 19 | ID 136051