30.11.2022 · Fachbeitrag aus MBP · Vermietung und Verpachtung
Vermieter kennen das Problem: Sie vermieten eine Immobilie und erhalten eine nach heutigen Verhältnissen bemessene hohe Miete. Im Gegenzug können sie die Gebäudeabschreibung abziehen. Diese richtet sich jedoch nach den historischen Anschaffungskosten. Eventuell ist die Abschreibung sogar schon ausgelaufen. Die Folge: Es müssen hohe Mieteinkünfte versteuert werden. Die von MBP vorgestellte Lösung: Es wird eine Übertragung der Immobilie vorgenommen und die Abschreibung damit an aktuelle ...
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30.11.2022 · Fachbeitrag aus MBP · Pkw im Betriebsvermögen
Gerade in Betriebsprüfungen gibt es immer wieder Streit zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Anscheinsbeweis der Privatnutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw auch ohne ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch entkräftet werden kann. Für den steuerlichen Berater gilt es, hier auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein.
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16.11.2022 · Nachricht aus MBP · Freie Unterkunft und Verpflegung
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf (Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung) – mit der Zustimmung durch den Bundesrat ist wie in den Vorjahren zu rechnen – soll der Sachbezugswert für freie Unterkunft 265 EUR monatlich betragen (in 2022 = 241 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung soll in 2023 um 18 EUR ...
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16.11.2022 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung werden oft Routinen abgearbeitet, also z. B. Ansatz der Entfernungspauschale oder der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Andere Aspekte werden dabei häufig gar nicht erst hinterfragt. So ist es vielfach auch bei einer geringfügigen Beschäftigung. Doch gerade bei der Einkommensteuererklärung für 2022 sollten Mandanten explizit auch danach gefragt werden, wie der praktische Fall verdeutlicht.
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16.11.2022 · Nachricht aus MBP · Handelsrecht
Ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, müssen offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) ihre Jahresabschlüsse für 2021 bis zum 31.12.22 beim Bundesanzeiger eingereicht haben. Kommt das Unternehmen seiner Offenlegungspflicht nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren ein.
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16.11.2022 · Nachricht aus MBP · Entfernungspauschale versus Auswärtstätigkeit
Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage, ob der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung i. S. des § 9 Abs. 4 S. 1 bis S. 3 EStG dauerhaft zugeordnet ist, ist das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis. Besteht der Einsatz des Arbeitnehmers bei dem Entleiher in wiederholten, aber befristeten Einsätzen, fehlt es nach einer Entscheidung des BFH (12.5.22, VI R 32/20, Abruf-Nr. 231633) an einer dauerhaften Zuordnung i. S. des § ...
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02.11.2022 · Fachbeitrag aus MBP · Kostendeckelung bei Leasing-Pkw
Der BFH (17.5.22, VIII R 11/20, VIII R 21/20, VIII R 26/20) hat folgende Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt: Die bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmen-Pkw ist für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt wird.
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02.11.2022 · Nachricht aus MBP · Beihefter
Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit Hinweisen zum steuerlichen Jahreswechsel. Das Sonderrundschreiben zeigt, welche Änderungen im neuen Jahr anstehen und wo bis zum 31.12.22 noch Gestaltungsbedarf besteht. Sie können das Sonderrundschreiben unter iww.de/mbp unter der Abruf-Nr. 48672160 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen und an Ihre Mandanten weiterleiten. Weitere Informationen zu den MRS Mandanten-Rundschreiben des IWW Instituts erhalten Sie ...
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02.11.2022 · Fachbeitrag aus MBP · Sonderausgaben
Das Leben ohne Job, Stress und vor allem ohne Chef genießen. Ein Wunsch, den viele Mandanten hegen. Doch der Wunsch ist teuer, da der frühere Eintritt in den Ruhestand einiges an Rente kostet. Empfehlenswert ist es daher, ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Damit bessern Mandanten nicht nur die Rente auf, sondern es lassen sich auch immense Steuerspareffekte erzielen. Im Idealfall zahlt die Sonderzahlung zu 100 % das FA! MBP zeigt, wie das ...
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