04.11.2024 · Nachricht aus MBP · Minijobs
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG („Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte“) ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist sozialrechtlich kein Beschäftigter, da er keiner Weisungsgebundenheit unterliegt. Folglich kann die Lohnsteuer hier nicht pauschaliert werden (FG Sachsen 13.12.22, 3 K ...
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04.11.2024 · Nachricht aus MBP · Vermietung und Verpachtung
Vermieten Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung, müssen sie an die Hausverwaltung auch Zahlungen leisten, die diese der Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage zuführt. Bis dato sind diese Zahlungen nicht zum Zahlungszeitpunkt als Werbungskosten zu berücksichtigen, sondern erst, wenn sie für Instandhaltungen verausgabt worden sind. Ob dies (immer noch) zutreffend ist, muss nun der BFH klären.
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04.11.2024 · Nachricht aus MBP · Beihefter
Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit Hinweisen zum steuerlichen Jahreswechsel. Das Sonderrundschreiben zeigt insbesondere, wo bis zum 31.12.24 noch Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Sie können das Sonderrundschreiben unter iww.de/mbp unter der Abruf-Nr. 50196587 als PDF-Datei kostenfrei herunterladen und an Ihre Mandanten weiterleiten.
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04.11.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Inkongruente Gewinnausschüttungen
Der BFH (28.9.22, VIII R 20/20) hatte der Verwaltung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung eines punktuell satzungsdurchbrechenden Beschlusses über eine inkongruente Vorabausschüttung widersprochen. Das BMF wendet diese Rechtsprechung nunmehr an. Zudem zeigt das neue Schreiben des BMF (4.9.24, IV C 2 - S 2742/19/10004 :003, Abruf-Nr. 243964 ), dass inkongruente Gewinnausschüttungen bei einer GmbH vor allem in diesen Fällen anzuerkennen sind:
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04.11.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Wird ein Gewerbebetrieb veräußert oder aufgegeben, kann der Steuerpflichtige die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 3 EStG (56 % des durchschnittlichen Steuersatzes) beantragen, wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. Diese Steuerermäßigung kann aber nur einmal im Leben beansprucht werden. Nach Ansicht des FG Hamburg (12.6.24, 1 K 141/22, Abruf-Nr. 243738 ) ist die Vergünstigung selbst dann ...
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04.11.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Herzstück des neuen Mindeststeuergesetzes (MinStG, BGBl I 23, Nr. 397) ist die jährliche Berechnung einer Steuerquote bzw. des effektiven Steuersatzes nach § 53 Abs. 1 S. 1 MinStG. Der praktische Fall stellt die generelle Berechnungsweise vor und zeigt, dass derartige Steuerquoten auch für solche Unternehmen interessante Erkenntnisse bringen, die gar nicht von der Mindestbesteuerung betroffen sind.
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04.11.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Ertragsteuern
Im ersten Teil des Beitrags (MBP 24, 177) wurde insbesondere gezeigt, welche Anforderungen eine atypisch stille Beteiligung erfüllen muss. Nunmehr werden einige Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beispielen dargestellt.
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04.11.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Investmentvermögen
Investieren Mandanten in ETFs (= Exchange-Traded Funds) und Fonds, sollten sie am 2.1.25 für genügend Liquidität auf dem Verrechnungskonto sorgen. Denn an diesem Tag wird die von der Finanzverwaltung erhobene Vorabpauschale fällig. Es kommt dadurch zu einer Steuerbelastung ohne tatsächlich realisierten Gewinn. Wie sich die Steuerbelastung berechnet, zeigt der folgende Beitrag anhand mehrerer Beispiele.
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02.10.2024 · Nachricht aus MBP · Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren
Ab November 2024 wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer stufenweise ohne Antragstellung zugeteilt. Weiterführende Informationen hat das BZSt unter www.bzst.de/widnr zusammengestellt.
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02.10.2024 · Nachricht aus MBP · Entfernungspauschale
Für 2022 bis 2026 gilt ab dem 21. Entfernungskilometer eine erhöhte Entfernungspauschale (0,38 EUR). Für die ersten 20 Kilometer erfolgte indes keine Anpassung (weiterhin 0,30 EUR). Dagegen hatte ein Arbeitnehmer geklagt. Denn wegen seiner geringen Entfernung (acht Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte) partizipierte er von der Erhöhung nicht. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Denn das FG Berlin-Brandenburg (20.3.24, 16 K 16092/23) hält die Neuregelung nicht für ...
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