20.09.2013 · Fachbeitrag aus MBP · Investitionsabzugsbetrag
Gibt der Unternehmer seine Investitionsabsicht auf, ist der Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Vornahme rückgängig zu machen. Dies führt regelmäßig zu einer Steuernachforderung, die aber zumindest in Altfällen nicht zu verzinsen ist (BFH 11.7.13, IV R 9/12, Abruf-Nr. 132828 ).
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