06.01.2015 · Fachbeitrag aus MBP · Künstlersozialversicherung
Vergibt ein Unternehmen Aufträge an eine Werbeagentur, die in der Rechtsform einer OHG geführt wird, muss es keine Künstlersozialabgabe abführen. Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG sind Zahlungen an eine OHG nämlich nicht als Entgelt für selbstständige Künstler i.S. von § 25 Abs. 1 S. 1 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) anzusehen (BSG 16.7.14, B 3 KS 3/13 R, Abruf-Nr. 142916 ).
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06.01.2015 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Das BMF (5.12.14, IV D 3 - S 7279/14/10002, Abruf-Nr. 143470 ) hat die Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen verlängert. Statt des 31.12.14 gilt nun der 30.6.15.
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06.01.2015 · Fachbeitrag aus MBP · Vereine
Das BMF (25.11.14, IV C 4 - S 2223/07/0010 :005, Abruf-Nr. 143471 ) hat ein neues Schreiben zur steuerlichen Anerkennung von Aufwandsspenden veröffentlicht, das ab dem 1.1.15 anzuwenden ist.
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06.01.2015 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Bei der Frage, ob (nachträgliche) Schuldzinsen für die Anschaffung einer wesentlichen Beteiligung i.S. des § 17 EStG als Werbungskosten abzugsfähig sind, kommt es entscheidend auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum an (vor bzw. nach Einführung der Abgeltungsteuer). Der folgende Beitrag bringt Sie unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung auf den neuesten Stand.
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10.12.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Prozesskosten für die Ehescheidung selbst sind als außergewöhnliche
Belastung abzugsfähig, nicht aber die sogenannten Scheidungsfolgesachen. So lautet eine Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (16.10.14, 4 K 1976/14, Rev. BFH VI R 66/14, Abruf-Nr. 143189 ; im Kern bestätigt durch FG Münster 21.11.14, 4 K 1829/14 E, Rev. zugelassen), das sich als erstes Finanzgericht mit der neuen Rechtslage ab dem VZ 2013 beschäftigt hat.
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03.12.2014 · Nachricht aus MBP · Sozialversicherung
Nach einem Urteil des BSG (23.10.14, B 11 AL 6/14 R) sind Wohnungseigentümergemeinschaften nicht verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen. Es besteht keine Umlagepflicht, da hier bereits aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Insolvenz ausgeschlossen ist.
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