03.12.2012 · Quartalsbeihefter · Downloads · Bilanzierung
2012/04: Digitale Datenanalyse mittels E-Bilanz: So tappen Sie nicht in die Betriebsprüfungsfalle
Ab 1.1.13 müssen buchführungspflichtige U nternehmen die Vorgaben der E-Bilanz in ihrer Buchführung berücksichtigen. Somit erhält die Verwaltung zukünftig maschinell auswertbare Daten gleich aus drei verschiedenen Quellen: E-Bilanz/Einnahmen-Überschussrechnung, elektronische Steuererklärung und GDPdU-Schnittstelle. Wie sich die Arbeitsweise der Finanzämter und Betriebsprüfer verändern wird, welche Abgleich- und Plausibilisierungsmethoden die Verwaltung nutzen wird und worauf U nternehmen und Steuerberater verstärkt achten sollten, ist Thema dieses Beitrags.
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