09.12.2011 · Quartalsbeihefter · Downloads · Bilanzierung
2011/04: Praktische Übersicht zur Zurechnung von beweglichen Leasinggegenständen
Hat der Mandant einen Leasingvertrag abgeschlossen, stellt sich für den steuerlichen Berater spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses die Frage, ob der Leasinggegenstand beim Leasinggeber oder beim Leasingnehmer zu aktivieren ist. Der Beitrag stellt die Zurechnungskriterien bei beweglichen Gegenständen vor und schließt mit einem Prüfungsschema für die Praxis.
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