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  • · Fachbeitrag · Kooperationen/Fusionen

    Kooperationen und Fusionen im Autohandel (Teil 2): Diese Kooperationsformen sind möglich

    von Rechtsanwalt und Steuerberater Joachim Breithaupt, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

    | Seit vielen Jahren wird über den Konzentrationsprozess im Autohandel diskutiert. Der technologische Wandel, neue Geschäftsmodelle der Hersteller, veränderte Kundenbedürfnisse und die Corona-Pandemie haben den Prozess beschleunigt. Die Beitragsreihe gibt Hinweise und Empfehlungen für die erfolgreiche Umsetzung von Kooperationen und Fusionen, um einen tragfähigen Weg in die Zukunft zu finden. In Teil zwei stellt ASR Ihnen die ersten zwei von mehreren Kooperationsformen vor. |

    Zusammenarbeit auf vertraglicher Grundlage

    Bei der Zusammenarbeit auf vertraglicher Grundlage werden Unternehmensbeteiligungen nicht zusammengeschlossen oder übertragen. Sie ist deshalb einfach und schnell umzusetzen. Denkbar ist die Übernahme von Verwaltungs- und Overhead-Funktionen durch einen Partner, der dafür entsprechende Ressourcen vorhält und diese sowohl für sein eigenes Unternehmen nutzt als auch gegen Entgelt anderen Autohäusern anbietet.

     

    Möglich ist das z. B. für IT-Support, Buchhaltung, Personalwesen, Marketing, Datenschutz- oder Geldwäschebeauftragte, Lagerverwaltung und Reifenhotel.