Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Drohende Versicherungsteuerpflicht von Garantiezusagen: BMF verlängert Übergangsfrist

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Bekanntermaßen hat sich das BMF am 11.05.2021 neu zu den Garantiezusagen von Kfz-Händlern positioniert. Unter Aufgabe der bisherigen Rechtauffassung sollen Garantiezusagen in der Regel versicherungssteuerpflichtig und damit umsatzsteuerfrei erfolgen. Für die Branche waren das alles andere als gute Nachrichten (u. a. ASR 7/2021, Seite 4 ). Der ZDK lief Sturm ‒ und hat als Teilziel eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2022 erreicht. So steht es in einem BMF-Schreiben vom 18.10.2021. |

     

    Das steht im aktuellen BMF-Schreiben

    Die Kernaussage des neuen Schreibens lautet wie folgt (BMF, Schreiben vom 18.10.2021, Az. III C 3 ‒ S 7163/19/10001 :001, Abruf-Nr. 225347):

     

    „In dem BMF-Schreiben vom 18.06.2021, Az. III C 3 ‒ S 7163/19/10001 :001 (2021/0706884) wird die Angabe „31.12.2021“ durch die Angabe „31.12.2022“ und die Angabe „01.01.2022“ durch die Angabe „01.01.2023“ ersetzt.“

     

    Die neuen Anwendungsregeln

    Durch das neue Schreiben wird die Anwendungsregel des Schreibens vom 11.05.2021 wie folgt geändert:

     

    • Die Grundsätze des Schreibens vom 11.05.2021 sind anzuwenden auf Garantiezusagen, die nach dem 31.12.2022 abgegeben wurden.
    • Für vor dem 01.01.2023 abgegebene Garantiezusagen lässt es das BMF unbeanstandet, wenn die Grundsätze des Schreibens vom 11.05.2021 bereits angewendet werden. Die neue Rechtsauffassung dürfen die Händler also freiwillig ab sofort anwenden. Eine Erlaubnis, von der ernsthaft wohl niemand Gebrauch machen wird.

     

    Die Konsequenz für die Praxis

    Für die Kfz-Branche bleibt zu hoffen, dass das BMF seine Rechtsauffassung im kommenden Jahr noch einmal überdenkt. Angesichts der dargestellten und in ihrer Tragweite möglicherweise zunächst nicht erfassten Konsequenzen sollte die Zeit genutzt werden, um unter Beteiligung der betroffenen Kreise eine den Bedürfnissen der Betriebe und ihrer Kunden entsprechende und vor allem auch praktisch umsetzbare Lösung zu erarbeiten.

     

    Auch wenn das Schreiben ausdrücklich nur auf den Kfz-Handel zugeschnitten ist, sollen die Regelungen auch in anderen Branchen wie z. B. Anlagenbau, Systemtechnik und Elektrohandel Anwendung finden. Im Schreiben vom 18.06.2021 hat das BMF nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerlichen Grundsätze zu Garantiezusagen branchenunabhängig Geltung beanspruchen.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 3 | ID 47746510