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  • 15.10.2007 · Musterformulierungen · Downloads · Insolvenz

    Anmeldung einer Deliktsforderung

    § 302 Nr. 1 InsO regelt, dass Verbindlichkeiten, die auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruhen, nur von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, wenn der Gläubiger die Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes gemäß § 174 Abs. 2 InsO beim Insolvenzverwalter angemeldet hat. Diese Norm wiederum bestimmt, dass bei der Anmeldung der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben ist, sowie Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass ihr eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Schuldners zugrunde liegt.Mit der Musterformulierung sind Sie auf der sicheren Seite.