Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Corona-Pandemie

Grundlage für außerordentliche Corona-Wirtschaftshilfe wählbar ‒ Helge Schneider sei Dank

Pressefoto zu Album "Mama"
Bild: www.helge-schneider.de

| Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte mit den 16 Ministerpräsidenten nicht nur einen Teil-Lockdown im November 2020 beschlossen, sondern auch finanzielle Unterstützung. Unternehmen, Selbstständige oder Vereine, die von den Schließungen erfasst werden, sollen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe erhalten. Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter sollte das beispielsweise in Höhe von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats erfolgen. Inzwischen steht fest, dass für die Berechnung der Hilfen verschiedene Grundlagen herangezogen werden können. Dass dem so ist, ist wohl auch ein Verdienst des Komikers Helge Schneider. |

Zusätzliche Hilfen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro

Um betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen angesichts der erneuten vorübergehenden Schließungen zu unterstützen, werden außerordentliche Wirtschaftshilfen geleistet. Mit bis zu zehn Mrd. Euro will der Bund dazu beitragen, dass die betroffenen Unternehmen so ihre Fixkosten stemmen können.

 

 

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten

Für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ist eine einmalige Pauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes von November 2019 vorgesehen. Die Höhe errechnet sich laut Finanzministerium aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats. Die Hilfe soll für jede angeordnete Lockdown-Woche gezahlt werden. Bei jungen Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab.

 

Soloselbstständige haben dabei ein Wahlrecht: Sie können als Bezugsrahmen für diese Wirtschaftshilfe

  • den Umsatz von November 2019 oder
  • den durchschnittlichen Vorjahresumsatz im Jahr 2019 zugrundelegen.

 

  • Helge Schneider wendet sich an Finanzminister Olaf Scholz

Dass die Soloselbstständigen dieses Wahlrecht haben, ist offenbar auch dem Komiker und Entertainer Helge Schneider zu verdanken. Dieser hat via Twitter ein Foto einer auf Schreibmaschine getippten Nachricht veröffentlicht, in der er sich direkt an Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wendet. Schneider schreibt darin, dass er im November 2019 nichts verdient habe, sodass man keine 75 Prozent ausrechnen könne. Der Künstler fordert daher Finanminister Scholz auf: „Bitte mache das anders“, und schlägt den Jahres-Monatsdurchschnitt vor. Von diesem alternativen Bezugsrahmen war im Beschluss der Länderchefs zunächst keine Rede. Wolfgang Schmidt, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, antwortete auf den Tweet von Schneider mit den Worten: „So machen wir es“, und erläuterte zudem die Wahlmöglichkeiten für Soloselbstständige.

 

Bild: Twitter/ Helge Schneider News / Screenshot

 

Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten

Für größere Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigen gelten für die Höhe der Wirtschaftshilfe abweichende Prozentanteile. Ihre Höhe werde im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt, so das Finanzministerium. Weitere Hilfen für den Zeitraum wie beispielsweise

  • Kurzarbeitergeld oder
  • Überbrückungshilfe werden vom Erstattungsbetrag abgezogen.

 

Einen Antrag auf außerordentliche Wirtschaftshilfe können Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen stellen, denen aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wurde. Die Auszahlung soll nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Die Gewährung von Abschlagszahlungen werde geprüft, so das Finanzministerium.

(BK)

Quelle: ID 46970376