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· Corona-Pandemie

Einschränkungen und Lockerungen durch Corona ‒ Was gilt in welchem Bundesland?

Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

| Was Föderalismus bedeutet, wird den Menschen durch die Corona-Pandemie deutlich vor Augen geführt. Während des Lockdowns wurden deutschlandweit noch weitgehend abgestimmte Maßnahmen der Beschränkung zwischen Bund und Ländern vereinbart. Mit den Lockerungen werden nun vermehrt Alleingänge der Bundesländer sichtbar ‒ kaum mehr im Einzelnen durchschaubar. Dieser Beitrag führt Sie zu den offiziellen Quellen der Corona-Regelungen in allen 16 Bundesländern. |

Bundesweite Vereinbarungen

Die Lockerungsschritte, die nun im Zuge der Corona-Pandemie folgen, haben Bund und Länder am 06.05.2020 abgestimmt. Bundesweit gilt, dass die Kontaktbeschränkungen bis zum 05.06.2020 bestehen bleiben, ebenso die Hygiene- und Abstandsregeln. Geschäfte dürfen unabhängig von der Verkaufsfläche wieder öffnen. Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 verboten. Über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens entscheiden jedoch die 16 Bundesländer in eigener Verantwortung. Zudem soll ein Notfallmechanismus sicherstellen, dass ein möglicher erneuter Anstieg der Infektionszahlen schnell eingedämmt werden kann.

 

Nutzen Sie die Sprungstellen zu ihrem Bundesland:

Baden-Württemberg,

Bayern,

Berlin,

Brandenburg,

Bremen,

Hamburg,

Hessen,

Mecklenburg-Vorpommern,

Niedersachsen,

Nordrhein-Westfalen,

Rheinland-Pfalz,

Saarland,

Sachsen,

Sachsen-Anhalt,

Schleswig-Holstein,

Thüringen

 

                                

(BK)

Quelle: ID 46578111