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· Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK)

Alles zum Arbeitsschutz: Das neue Portal der GDA

Bild: © cirquedesprit - stock.adobe.com

| Als Arbeitgeber müssen Sie den Arbeitsschutz sicherstellen. Sie haben die Fürsorgepflicht ‒ um letztlich auch Folgekosten von Unfällen und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ (GDA) hat ihren alten Webauftritt renoviert. |

 

„Mit dem neuen GDA-Portal (https://www.gda-portal.de) wollen wir mehr Betriebe, aber auch die Arbeitsschutzakteure und das Aufsichtspersonal besser und adressatengerecht erreichen. Hierdurch sollen zukünftig noch mehr Unternehmen und Akteure im Arbeitsschutz von den Angeboten der GDA profitieren“, wirbt der derzeitige Vorsitzende der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) Peer Oliver Villwock.

 

Die GDA ist eine dauerhafte Plattform zum Arbeitsschutzgesetz und dem SGB VII von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Die Unfallversicherungsträger werden durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertreten.

 

„Für Akteure und Entscheider in den Betrieben stellt das neue GDA-Portal gezielt Angebote aus den Arbeitsprogrammen der aktuellen Programmperiode vor und bietet dazu einen Direktabruf an. Für das Aufsichtspersonal listet die Website ein umfassendes Angebot relevanter Materialen auf“, schreibt die NAK-Geschäftsstelle.

 

Fachlich Interessierte erhalten einen Überblick über aktuelle Aktionen und Maßnahmen. Und wenn etwas passiert ist, können Sie auch mit der Hilfe des Portals rechnen, um konkret zu prüfen, was Sie als Arbeitgeber nun tun müssen.

Weiterführende Links

  • CE-Download: Rechtsprechung: 70 Urteile zur Frage „Arbeitsunfall: ja oder nein?“ Abruf-Nr: 45427843
 

(JT)

Quelle: ID 45439282