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· Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die wichtigsten Änderungen für 2019 auf einen Blick

| Kurz und kompakt fasst CE Chef easy die aktuellen Änderungen für das Jahr 2019 zusammen: Mindestlohn, Insolvenzgeld, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung |

 

Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission hat am 26.6.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 8,84 EUR brutto je Zeitstunde ab dem 1.1.2019 auf 9,19 EUR und ab dem 1.1.2020 auf 9,35 EUR zu erhöhen. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen, was aber reine Formsache sein dürfte.

 

Tipp | Ausführliche Beiträge

 

Umlagesatz Insolvenzgeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld bleibt konstant und beträgt auch in 2019 0,06 Prozent. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat am 21.9.2018 zugestimmt.

 

Rentenversicherung

Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz will der Gesetzgeber dafür sorgen, dass der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung die Marke von 20 Prozent bis zum Jahr 2025 nicht überschreitet und die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschreitet.

 

Beachten Sie | In diesem Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss, wurde auch festgelegt, dass der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung in 2019 bei 18,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 24,7 Prozent liegen wird. Im Vergleich zu 2018 ergibt sich somit voraussichtlich keine Veränderung.

 

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll sinken ‒ und zwar wie folgt: Per Gesetz (Zustimmung Bundesrat steht noch aus) von derzeit 3,0 Prozent auf 2,6 Prozent zum 1.1.2019 und per befristeter Verordnung (vom 1.1.2019 bis Ende 2022) um weitere 0,1 Prozent. Damit würde der Beitragssatz in 2019 bei 2,5 Prozent liegen.

 

Krankenversicherung

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz sieht vor, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.1.2019 wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Versicherten getragen werden. Der (mögliche) individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkassen soll somit paritätisch finanziert werden. Hier ist das Gesetzgebungsverfahren indes noch nicht abgeschlossen.

 

Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll ab 2019 um 0,5 Prozent auf dann 3,05 Prozent angehoben werden. So steht es im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019.

 

Weiterführender Links

  • Anpassung der Sachbezugswerte 2019 ‒ Abruf-Nr. 45617994
Quelle: ID 45618068