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14.11.2018 · Downloads allgemein · Mutterschutz

Richtlinie 2006/54: Chancengleichheit und Gleichbehandlung für Frauen

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Die Richtlinie 2006/54 sorgt für eine Beweislastumkehr bei Diskriminierung von Schwangeren, stillenden Müttern und Wöchnerinnen. Darin heißt es: Die Schlechterstellung einer schwangeren oder in Mutterschaft befindlichen Frau stellt eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Und weiter: Der Erlass soll sicherstellen, "dass Gleichbehandlung wirksam durchgesetzt werden kann". Die Richtlinie beinhaltet daher Bestimmungen, die "sicherstellen, dass die Beweislast ... auf die beklagte Partei verlagert wird, wenn der Anschein einer Diskriminierung besteht".

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