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· Geringfügige Beschäftigung

Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020

Bild: © psdesign1 - stock.adobe.com

| Für Minijob-Arbeitgeber stiegen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. |

 

Neu: seit 01.10.2020

Alt: bis 30.09.2020

Umlage U1: Erstattung bei Krankheit

1,0 %

0,9 %

Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft

0,39 %

0,19 %

 

 

Wichtig | Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin im Krankheitsfall bei 80 Prozent und bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.

Quelle: ID 46897318