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· Arbeitgeberleistungen

BMF: Kostenübernahme für Corona-Tests ist kein Arbeitslohn

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| In der letzten Aktualisierung der FAQ-Corona (Steuern) hat die Finanzverwaltung zur Übernahme der Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) Stellung genommen: Aus Vereinfachungsgründen ist von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (FAQ-Corona [Steuern], VI, 11., Stand: 28.12.2020, Abruf-Nr. 219827 ). |

Quelle: Seite 25 | ID 47062531