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· Arbeiten in der Corona-Pandemie

Neuer Arbeitsschutzstandard: So vermeiden Sie die behördliche Betriebsschließung (Praxistipps)!

Bild: © Me studio - stock.adobe.com

von Jörg Thole, Chefredakteur, IWW Institut

| Das Hochfahren der Wirtschaft wird von allen herbeigesehnt ‒ Die Konjunktur ist massiv gefährdet. Mit dem neu geschriebenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard macht das Bundesarbeitsministerium ab sofort harte Vorgaben für das Arbeiten in Zeiten der Corona-Pandemie. Sichern Sie jetzt den laufenden Betrieb Ihres Unternehmens ab. CE Chef easy hat aus den Vorgaben eine Handlungsanleitung konzipiert: Das ist Ihre Quarantäne-Vermeidungsstrategie ‒ Handeln Sie jetzt! |

Arbeitsschutz-Grundsätze

  • Schutzmasken (auch handgenäht) sind notwendig und setzen sich im Berufsalltag zunehmend durch (wegen mangelnder Verfügbarkeit war das lange kein Thema).
  • Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber soll der Zugang zu Betriebsgeländen / -gebäuden untersagt werden.
  • Arbeitgeber sollen „Infektions-Notfallpläne“ entwickeln ‒ zur Klärung von Verdachtsfällen (z.B. bei Fieber).
  • Der Zutritt betriebsfremder Personen ist auf ein Minimum zu beschränken. Das Kommen und Gehen ist möglichst zu dokumentieren. Sind die Besucher länger im Haus unterwegs, sind sie über Arbeitsschutz-Maßnahmen zu informieren.

 

 

Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

Verantwortung des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber haben Sie die volle Verantwortung für die Sicherstellung von Infektionsschutzmaßnahmen. Scheuen Sie sich nicht, strikte Befragungen und auch Fiebermessungen zu veranlassen (gerade bei Arbeitnehmern, die ständigen Kundenkontakt haben). Die Gefährdungsbeurteilung liegt bei Ihnen.

 

TIPPS |

  • Wenn Sie Rat suchen, ziehen Sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Ihren Betriebsarzt hinzu.
  • Stimmen Sie alle Maßnahmen auch mit dem Betriebsrat ab!
  • Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter zur Transparenz und Freiwilligkeit.
  • Richten Sie einen Krisenstab zur Koordinierung ein.
  • Alternativ haben Sie bereits einen Arbeitsschutzausschuss.
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  • Diese Stäbe brauchen Sie für die strikte Umsetzung und laufende Kontrolle der Infektionsschutz-Maßnahmen. Es genügt die Benennung einer Person nach § 13 ArbSchG/DGUV.
 

Unterweisung und Kommunikation

Alle Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen sind umfassend an die Mitarbeiter zu kommunizieren.

 

TIPPS |

  • Unterweisen Sie entsprechend der Hierarchieebenen! Ihre Führungskräfte sind für die Handlungssicherheit auf den weiteren Ebenen verantwortlich.
  • Stellen Sie einen zentralen Ansprechpartner bereit, der den Informationsfluss in alle Richtungen absichert.
  • Nutzen Sie auch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen. Viele Berufsgenossenschaften und auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung halten dazu vorgefertigtes Material bereit.
  • Veranstalten Sie jetzt bloß keine Betriebsversammlung ‒ Sie können alternativ Videokonferenzen oder aber auch Videobotschaften erstellen ‒ letztere könnten Sie einfach per E-Mail an die Kollegen versenden und weiteres Informationsmaterial im Intranet bereitstellen.
 

Detailumsetzungen des neuen Arbeitsschutzstandards

Arbeitsplatzgestaltung

  • Abstandsregel: mindestens 1,5 m zu anderen halten. Ist das nicht möglich, müssen Sie sich alternative Schutzmaßnahmen ausdenken. In Handelseinrichtungen haben sich transparente Abtrennungen aus Plexi-/Acrylglas ‒ gerade wegen des Kundenkontakts ‒ bewährt. Sie wäre auch zur Abtrennung von Arbeitsplätzen denkbar.
  • Büroarbeit: Setzen Sie auf Homeoffice! Ist das nicht möglich, sollten Sie freie Räume mitnutzen. Vermeiden Sie Mehrfachbelegungen von Räumen.

 

  • Lesen Sie dazu auch

Die Flucht ins Homeoffice ist eine Option; aber kein Recht und auch keine Pflicht

 

Tipp | Motivieren Sie Ihre Kollegen, Büroarbeiten im Homeoffice auszuführen d‒ gerade dann, wenn Büroräume von mehreren Personen mit zu geringen Schutzabständen genutzt werden müssten.

 

Dienstreisen und Meetings

  • Reduzieren Sie Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen wie Besprechungen auf ein Minimum.
  • Nutzen Sie technische Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen - auch wenn die Kollegen eigentlich anwesend sind.
  • Sind Präsenzveranstaltungen unbedingt notwendig, muss ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern gegeben sein.

 

Arbeitszeitgestaltung

  • Setzen Sie die Belegungsdichte von Arbeits- / Pausenräumen herab! Versetzte Arbeits- und Pausenzeiten (ggf. Schichtbetrieb) wären eine Option.

 

TIPPS |

  • Wenn Sie Schichtpläne erstellen, achten Sie darauf, möglichst dieselben Personen den jeweiligen Schichtteams zuzuweisen.
  • Vermeiden Sie Ansammlungen in Umkleideräumen.
 

 

Kantinen, Gemeinschafts- und Sanitärräume

  • Reinigung, Hygiene: Beschaffen Sie hautschonende Flüssigseifen und Handtuchspender. Keine Seifenstücke oder Textilhandtücher!
  • Reinigungsintervalle: Vereinbaren Sie mit Ihren Reinigungskräften kurze Intervalle: vor allem für Sanitär- und Gemeinschaftsräume.
  • Lassen Sie Türklinken und Handläufe häufig putzen und desinfizieren.
  • Pausenräume, Kantinenbetrieb einschränken: Stellen Sie mit Bodenmarkierungen in Pausenräumen und Kantinen den Abstand sicher.
    • Vermeiden Sie Warteschlangen, die bei der Essensaus- und Geschirrrückgabe sowie an der Kasse entstehen.
    • Auch Tische und Stühle brauchen einen Mindestabstand.
  • Können Sie das nicht gewährleisten ‒ ist die Kantine zu schließen!

 

Lüftung / Klimatisierung

  • Frischluftzufuhr dient der Hygiene: Die Luftqualität in geschlossenen Räumen sinkt schnell, die Zahl der Erreger steigt. Minimieren Sie diese Gefahr durch Anweisungen, wie häufig zu lüften ist.
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  • Hinweis: Das Übertragungsrisiko von Klimaanlagen wird als gering eingestuft. Ohne andere Belüftungsoptionen zu besitzen, ist das Abschalten dringend zu vermeiden, weil dann das Infektionsrisiko erst recht zunimmt.

Sonderfälle: Baustellen, Lieferanten, Landwirte, Transporte

  • Bilden Sie feste kleine Teams, um wechselnde Kontakte unter den Mitarbeitern bei Fahrten / Arbeitseinsätzen zu reduzieren.
  • Gewährleisten Sie dabei die Handhygiene: Statten Sie Firmenfahrzeuge mit Utensilien wie Waschlotion, Desinfektionsmittel, Papierhandtücher und Mülltüten aus.
  • Reduzieren Sie ‒ soweit möglich ‒ die Zahl der Insassen in Fahrzeugen. Weisen Sie dem jeweiligen Team immer ein und dasselbe Fahrzeug zu.
  • Müssen Fahrzeuge von mehreren Teams nacheinander genutzt werden, ist die Fahrkabine/der Innenraum regelmäßig zu reinigen.
  • Reduzieren Sie Fahrten zur Materialbeschaffung bzw. Auslieferung ‒ passen Sie die Tourenplanungen an!

 

Beachten Sie | Viele öffentlich zugängliche Toiletten und Waschräume sind aktuell nicht oder nur eingeschränkt nutzbar!

Sammelunterkünfte

  • Bilden Sie feste kleine Teams, um wechselnde Kontakte unter den Mitarbeitern bei der Unterbringung zu reduzieren.
  • Stellen Sie eigene Gemeinschaftseinrichtungen (Sanitärräume, Küchen, Gemeinschaftsräume) zur Verfügung. Vermeiden Sie die schichtweise Nutzung der gleichen Sanitärräume. Ordnen Sie die notwendige Reinigung zwischen den Nutzungen an.
  • Organisieren Sie eine Einzelbelegung von Schlafräumen.
  • Eine Mehrfachbelegung von Schlafräumen ist grundsätzlich nur für Partner bzw. enge Familienangehörige statthaft.
  • Halten Sie zusätzliche Räume zur Isolierung infizierter Personen vor.
  • Verabreden Sie einen strengen Lüftungs-/Reinigungsturnus.
  • Stellen Sie Geschirrspüler (und Waschmaschinen) bereit, da die Desinfektion erst bei über 60°C erfolgt.

Weitere organisatorische Maßnahmen

  • Schutzabstände gelten nicht nur in Büros, sondern auch auf Treppen, an Türdurchgängen, Aufzügen etc. Setzen Sie auf Klebebandmarkierungen (bei Ansammlungen ‒ z. B. an der Zeiterfassung, Kantine, Werkzeug- und Materialausgaben, in Aufzüge etc.)
  • In Montagehallen ist beim Zusammenwirken mehrerer Beschäftigter der Mindestabstand zu gewährleisten.

 

TIPP | Wenn Sie einzelne Punkte nicht umsetzen können, so können Sie alternativ das Tragen von Schutzmasken vorschreiben!

 
  • Werkzeuge und Arbeitsmittel geben Sie bevorzugt personenbezogen heraus! Geht das nicht, ist eine regelmäßige Reinigung oder die zwingende Verwendung der Werkzeuge mit Schutzhandschuhen anzuweisen.
  • Arbeitsbekleidung / Aufbewahrung / Reinigung: Für Arbeitskleidung gilt eine personenbezogene Nutzung ‒ insbesondere bei Schutzausrüstungen.
  • Arbeitskleidung / Schutzkleidung ist getrennt von der Alltagskleidung aufzubewahren (nicht im gleichen Spint!)

 

TIPP | Wenn Sie die Aufbewahrungskapazitäten für Arbeitskleidung nicht vorhalten können, könnten Sie den Mitarbeitern das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zu Hause ermöglichen. Aber das geht nur, wenn ausgeschlossen ist, dass die Arbeitnehmer keine zusätzlichen Infektionsrisiken bzw. Hygienemängel (z. B. durch Verschmutzung) mit nach Hause einschleppen.

 

 

Arbeitshilfe / Umgang mit Verdachtsfällen

Fieber, Husten und Atemnot können Anzeichen für eine Infektion mit dem Coronavirus sein. Hierzu ist im Betrieb eine kontaktlose Fiebermessung vorzusehen.

 

  • Fordern Sie nach einer vorübergehend zu dokumentierenden Befragung die Mitarbeiter auf, das Betriebsgelände umgehend zu verlassen bzw. zu Hause zu bleiben.
  • Bis zur ärztlichen Abklärung, ist von Arbeitsunfähigkeit auszugehen.
  • Der Mitarbeiter sollte sich zuerst telefonisch an einen Arzt oder das Gesundheitsamt wenden.
  • Sie sollten als Arbeitgeber in Ihrem Pandemieplan Regelungen treffen, um bei bestätigten Infektionen diejenigen Personen (Beschäftigte und wo möglich Kunden) zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht. Beachten Sie den Datenschutz!

 

Beachten Sie | Wenn Sie einen positiv getesteten Fall an die Gesundheitsbehörden melden müssen, beachten Sie die §§ 30, 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Generalklauseln in § 16 Abs. 1 und Abs. 2 S. 3 IfSG, in denen die Quarantäneanordnung und das berufliche Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt geregelt sind.

 

Tipp | Psychische Belastungen durch Corona minimieren

Die Corona-Krise löst bundesweit große Ängste aus. Berücksichtigen Sie bei aller Notwendigkeit, den Arbeitsalltag in der Krise abzusichern, dass die Mitarbeiter auch unter dem „Social distancing“ leiden. Stellen Sie Gefährdungsbeurteilungen an und seien Sie rücksichtsvoll ‒ letztlich um menschliche Konflikte zu vermeiden.

 

Aktuelle Aktivitäten der Bundesregierung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Pandemie über einen längeren Zeitraum „eine neue Normalität“ darstellt.

 

Zur Sicherstellung des Arbeitsalltags wird sie daher einen Beraterkreis „Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz zur Prävention von SARS-CoV-2“ einrichten. Dieser soll den vorliegenden neuen Arbeitsschutzstandard fortlaufend optimieren. Das sind die Teilnehmer-Institutionen:

 

  • Bundesarbeitsministerium,
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
  • Robert-Koch Institut,
  • Deutscher Gewerkschaftsbund,
  • Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände,
  • Unfallversicherungsträger, sowie
  • Ländervertreter und Sachverständige.

 

Beachten Sie | Der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard wird bei Bedarf durch die Unfallversicherungsträger sowie durch die Aufsichtsbehörden der Länder branchenspezifisch konkretisiert und ergänzt. Fragen Sie ggf. bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach!

 

(Quelle: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, BMAS)

Quelle: ID 46529503