Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

15.10.2018 · Werbung

BGH: Bewertungsaufforderung per Mail grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig

Bild: © adiruch na chiangmai - stock.adobe.com

| Kundenbewertungen stellen für viele Unternehmer ein wichtiges Instrument im Marketing-Mix dar. Daher versuchen die meisten Unternehmen, so viele Bewertungen wie möglich zu erhalten. Fordert man aber seine Kunden zur Abgabe einer Bewertung per Mail auf, bedarf es hierfür grundsätzlich der ausdrücklichen Einwilligung der Kunden (BGH 10.7.18, VI ZR 225/17). Der BGH hat sich mit der Frage beschäftigt, ob es sich um einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, wenn ein Unternehmer einem Kunden eine E-Mail schickt und in dieser die Aufforderung zur Abgabe einer Bewertung enthalten ist. |

Plus Diesen Plus-Inhalt kostenlos freischalten
Durch einmaliges Freischalten erhalten Sie kostenlosen Zugriff auf alle Plus-Inhalte.

Anmeldung Jetzt freischalten