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· Solidarpakt endet 2019

Mit der Teilabschaffung des „Soli“ bringt die SPD eine Reichensteuer durch die Hintertür

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| Der Soli wird abgeschafft ‒ nein, nicht ganz! Die seit 1995 wirksame Ergänzungsabgabe soll ab 2021 nur noch von den einkommensstarken oberen 10 Prozent gezahlt werden ‒ wie eine Reichensteuer. Immerhin: 6,5 Prozent davon zahlen nicht die vollen 5,5 Prozent, die anhand der Einkommen- und Körperschaftsteuer ermittelt wird. |

Wer zahlt den Soli?

Der Soli ist von Angestellten, Selbstständigen, Gewerbetreibenden und Kapitalgesellschaften gleichermaßen zu zahlen. Er beträgt 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer.

 

  • Beispiel

Der Steuerpflichtige A ist Arbeitnehmer, ledig und konfessionslos. Sein zu versteuerndes Einkommen lag in 2018 bei 43.000 Euro.

 

Die Einkommensteuer für 2018 beträgt 9.752 Euro. Darauf wird ein Soli in Höhe von 536,36 Euro (= 5,5 Prozent der Einkommensteuer) erhoben.

 

 

Schon nach derzeitigem Recht wird der Soli nur dann erhoben, wenn die tarifliche Einkommensteuer den Betrag von 972 Euro (bzw. 1.944 Euro bei Zusammenveranlagung von Ehegatten) übersteigt.

 

Nun hat das Bundesfinanzministerium diese Freigrenze im ab 2021 auf 16.956 Euro (bzw. 33.912 Euro) angehoben. Dabei gibt sich das Ministerium siegessicher in diversen Begründungen, denn verändert wurde nicht der Rechtsrahmen; verändert wurde nur die Freigrenze.

 

Beachten Sie | Durch die Erhöhung sollen rund 90 Prozent der vom Soli betroffenen Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer vollständig vom Soli befreit werden. Dies gilt auch für den Arbeitnehmer A im Beispiel. Bei unverändertem zu versteuernden Einkommen müsste er ab 2021 keinen Soli mehr zahlen.

 

  • Lesen Sie dazu auch: Ab wann gehören Sie zu den reichen 10 Prozent?
 

Zudem soll die sogenannte Milderungszone angepasst werden. Diese verhindert, dass bei Personen, deren Einkommensteuerschuld nur minimal über der Freigrenze liegt, gleich der komplette Soli anfällt. Deshalb erhöht sich der Soli innerhalb der Milderungszone nur schrittweise auf 5,5 Prozent. Von der geplanten Anpassung sollen weitere 6,5 Prozent der Soli-Zahler profitieren.

 

  • Ledige sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer werden bis zu einem Bruttojahreslohn von etwa 73.874 Euro nichts zahlen.
  • Wer zwischen 73.874 Euro und unter 109.451 Euro verdient, zahlt nur einen Teil des Soli (Minderungszone).
  • Ab 109.451 Bruttolohn sind dann die vollen 5,5 Prozent Soli fällig.

 

MERKE | Auf den Soli, den Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) auf die Körperschaftsteuer zahlen müssen, hat das Gesetzesvorhaben keine Auswirkungen.

 

 

Kritik und Klage gegen den Entwurf

 

Kritiker sehen in dem Gesetzentwurf (der am 21.08.2019 vom Kabinett gebilligt wurde) die Handschrift des SPD-geführten Finanzministers: Der Weg zur Reichensteuer wird geebnet. Dagegen regt sich Widerstand. Oppositionsparteien wie die FDP oder die AfD wollen den Soli komplett abschaffen. Steuerzahlerbund und der ehemalige Leiter der Steuerabteilung des Bundesfinanzministers Michael Sell erheben nun Klage mit Hilfe eines bayerischen Ehepaars (Handelsblatt berichtete). Mit der Klage soll aber nicht das Vorgehen der Modifizierung des Soli als quasi Reichensteuer angegangen werden. Vielmehr richte sich die Klage „gegen den Umstand, dass der Soli im kommenden Jahr überhaupt noch erhoben wird“, so das Handelsblatt. Die juristischen Zweifel liegen darin begründet, dass der Solidarpakt II in diesem Jahr endet.

(CW/JT)

 

Quelle: ID 46105747