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12.02.2020 · Downloads allgemein · Steuern & Abgaben

Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags

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Mit Bundestagsbeschluss vom 14.11.2019 wurde das Gesetz (hier im Volltext) beschlossen. Der Begriff "Rückführung" bedeutet Teilentlastung. 2020 bleibt aber erstmal alles unverändert und ab 2021 wird je nach Einkommen entlastet - oder auch nicht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will im März mit der Koalition beraten, ob die Soli-Teilabschaffung schon früher wirksam werden kann.

Quelle: 46361802