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· LG Bielefeld | BGH

Giftanschlag im Pausenbrot ‒ Lebenslange Haftstrafe jetzt rechtskräftig

Bild: © Skyward Kick Prod. - stock.adobe.com

| Ein spektakulärer Prozess, der im November 2018 vor dem Landgericht (LG) Bielefeld begann, hat jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Ende gefunden: Höchststrafe, lebenslänglich ‒ für einen Industriemechaniker eines Armaturenherstellers in Ostwestfalen. Der hatte mehreren Kollegen systematisch die Pausenbrote und Getränke vergiftet; ein bis dato unentdeckter Serientäter. Damals wurden 21 Todesfälle untersucht. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil verworfen. |

 

Das Urteil des LG Bielefeld gegen Klaus O. ist mit dem Richterspruch aus Karlsruhe nun endgültig rechtskräftig (Urteil des BGH vom 22.04.2020, Az. 4 StR 492/19, Urteil des LG Bielefeld vom 07.03.2019, Az. 1 Ks 24/18, [01 Ks-446 Js 169/18-24/18]).

 

 

Der Fall

Schon das Urteil aus Bielefeld aus dem vergangenen Jahr war eindeutig: Der Angeklagte wurde dabei in einem Fall

  • wegen versuchten Mordes und wissentlicher schwerer und gefährlicher Körperverletzung,
  • wegen versuchter wissentlicher schwerer gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen,
  • wegen versuchter wissentlicher schwerer und versuchter gefährlicher Körperverletzung und in fünf Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

 

Der Angeklagte hat nachweislich in der Zeit von 2015 bis März 2018 mehrere Arbeitskollegen mit Quecksilber-, Blei-, Cadmiumverbindungen vergiftet. Diese Stoffe hatte er auf die Pausenbrote der Kollegen gestreut und auch Getränken beigemischt.

 

Drei Tatopfer erlitten daraufhin schwerste und irreparable gesundheitliche Schäden. Ein 26-jähriger erlitt ein schweres apallisches Syndrom. Das Opfer ist nach Urteilsverkündung nach langer Zeit im Koma im Januar 2020 verstorben.

 

Zwar wollte der Angeklagte mit seinem Anwalt eine Verfahrensbeanstandung mit Sachrüge geltend machen ‒ die Revision hatte jedoch keinen Erfolg.

 

Obwohl sich der Angeklagte lange schweigsam zeigte, offenbarten psychologische Befragungen das wahrscheinliche Motiv: Demnach wollte der Angeklagte „wie ein Wissenschaftler mit den Giftstoffen experimentieren“, berichtete die Deutsche Welle von dem Fall. Der 57-Jährige habe beobachten wollen, wie das Gift auf ihren Pausenbroten wirkt, wird der Psychologe zitiert.

 

Der Verurteilte gilt als psychisch gesund ‒ und damit voll schuldfähig. Eine Strafminderung schied aus. Dass infolge des Bekanntwerdens der Tat alle 21 Todesfälle seit dem Jahr 2000 in dem Betrieb überprüft wurden, war eine reine Vorsichtsmaßnahme.

 

(JT ‒ mit PM BGH, LG Bielefeld)

Quelle: ID 46556653