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Kurzarbeitergeld: Antrag stellen, Sonderregeln ‒ alles was Sie wissen müssen ...

Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

| Kurzarbeitergeld und erweitertes Kurzarbeitergeld sind in der Coronakrise für viele Unternehmen die einzigen Rettungsanker. Doch die richtige Berechnung fordert Arbeitgeber täglich heraus. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Fragen zusammen |

 

Natürlich sind die Arbeitsämter im Land bemüht, auf individuelle Fragen einzugehen, die Sachlagen zu prüfen und regelkonform zu berechnen. Die von der Bundesagentur für Arbeit offiziell erarbeiteten Fakten werden in diesem Beitrag kompakt formuliert. Fragen, die Sie damit nicht beantworten können, schreiben Sie sich auf ‒ und geben Sie direkt an unseren Experten weiter (siehe unten).

 

Beachten Sie | Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Erstattungsleistung, die rückwirkend an Sie ausgezahlt wird. Sie gehen also in Vorleistung!

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

 

Das Gesetz (§ 95 SGB III) fordert ...

  • erheblichen Arbeits- und daraus folgenden Entgeltausfall bedingt durch ...
    • ein unabwendbares Ereignis
  • (Coronakrise, außergewöhnliche Witterung etc ‒ vgl. § 96 SGB III) oder
    • wirtschaftliche Ursachen
  • (z. B. Auftragsmangel, -stornierung, fehlendes Material).
  • Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.
  • Als Mindesterfordernis gilt (befristet bis Ende 2020):
    • Mindestens 10 Prozent der beschäftigten Arbeitnehmer müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent im jeweiligen Kalendermonat haben.
  • Das Gesetz (§ 97 SGB III) fordert, dass im Betrieb / der Abteilung mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist
  • Das Gesetz (§ 98 SGB III) fordert, eine ungekündigte also versicherungspflichtige Beschäftigung; bei Ausbildung die Aufnahme einer solchen

 

TIPPS | Anzeige von Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur

Die Anzeige des Arbeitsausfalles muss beim Arbeitsamt am Betriebssitz erfolgen

 

Hinweis | Wenn Sie einen Betriebsrat haben, muss der den Angaben zustimmen und eine Stellungnahme abgeben.

 

Fragen und Antworten

Die Bundesagentur für Arbeit hat schon viele Antworten parat, die wir hier kompakt zusammenfassen ...

 

Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Das Gesetz (§104 SGB III) fordert:

  • Kurzarbeitergeld kann für 12 Monate bezogen werden. Unterbrechungen von mindestens 1 Monat können die Bezugsfrist verlängern.

 

TIPP | Bei Unterbrechungen von 3 Monaten oder länger muss Kurzarbeit wieder neu angezeigt werden. Neu angezeigt werden muss die Kurzarbeit auch, wenn die 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 abgelaufen ist und die Kurzarbeit danach fortgesetzt wird. Dies gilt auch, sofern der bewilligte Bezugszeitraum verlängert werden muss. Das Kurzarbeitergeld kann erst ab dem Monat weiter gewährt werden, in dem die neue Anzeige bei der Agentur für Arbeit eingeht.

 

Wieviel Geld gibt es?

Das Gesetz (§ 105 SGB III) sagt:

  • 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns und
  • 67 Prozent bei Arbeitnehmern, die mindestens ein Kind haben

 

TIPP | Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes soll attraktiver gemacht werden. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett am 06.05.2020 beschlossen, dass solche Aufstockungen bis zu einer Höhe von 80 Prozent des Gehalts steuerfrei bleiben und nicht mehr wie bisher als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten. Schon jetzt müssen auf die Aufstockung bis auf 80 Prozent des Bruttogehalts keine Sozialabgaben gezahlt werden. Hieran werden die Regeln für die Besteuerung angepasst. Diese Maßnahme ist befristet bis 31. Dezember 2020.

 

 

Bekommen Selbstständige auch Kurzarbeitergeld?

Nein, Selbständige sind nicht versicherungspflichtig beschäftigt. Auch eine Antragspflichtversicherung („freiwillige Weiterversicherung“) ermöglicht keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Mit dieser Versicherung haben Sie nur Anspruch auf Arbeitslosengeld. Haben Sie die auch nicht, können Sie lediglich Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter beantragen.

 

Können Zeitarbeitsfirmen Kurzarbeitergeld beantragen?

Ja, Kurzarbeitergeld gibt es hier befristet bis Ende 2020.

 

TIPPS |

  • Bis Ende 2020 zurückgelegte Zeiten von „Kurzarbeit Null“ werden nicht auf die Überlassungshöchstdauer nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angerechnet.
  • „Kurzarbeit Null“ liegt vor, wenn der Arbeitsausfall 100 Prozent beträgt, das heißt, wenn die Arbeit für eine vorübergehende Zeit vollständig eingestellt wird. Diese Ausführungen gelten entsprechend für die Dauer der Überlassung im Hinblick auf Equal Pay.
  • Bei der Berechnung des Kurzarbeitsgeldes für Leiharbeiter ist der durchschnittliche Verdienst (Soll-Entgelt) der letzten 3 vor dem Arbeitsausfall abgerechneten Monate zu Grunde zu legen.
  • Soll-Entgelt ist der Bruttoarbeitslohn, den der Arbeitnehmer ohne Arbeitsausfall verdient hätte. Überstundenlohn oder Einmalzahlungen sind abzuziehen.
 

Müssen Arbeitgeber weiter Sozialversicherungsbeiträge abführen?

  • Ja, die müssen Sie mit dem Lohn abführen (Beiträge für Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteil zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung).
  • Aber: Sie erhalten als Arbeitgeber eine Erstattung der gezahlten Beiträge befristet ‒ bis Ende 2020.

 

Wie wird abgerechnet?

Sie brauchen Arbeitszeitnachweise, die alle Arbeits-, Ausfall- und Fehlzeiten dokumentieren. Die Abrechnung für den jeweiligen Kalendermonat muss innerhalb von 3 Monaten (Fristbeginn mit Ablauf des beantragten Kalendermonats) vom Arbeitgeber beim Arbeitsamt am Sitz der Lohnabrechnungsstelle eingereicht werden.

 

Beachten Sie | Kurzarbeitergeld wird unter Vorbehalt einer Prüfung am Ende der Ausfallzeit ausgezahlt.

 

Ist eine Nebenbeschäftigung (Hinzuverdienst) möglich?

Wenn Beschäftigte während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, wird normalerweise das daraus erzielte Entgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine Erhöhung des tatsächlichen erzielten Entgelts vor. Anders ist das, wenn die Nebenbeschäftigung vor der Kurzarbeit bestand ‒ dann hat das keine Auswirkungen!

 

Beachten Sie | Ab 01.05.2020 können Arbeitnehmer in Kurzarbeit bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens Hinzuverdienste generieren ‒ ohne dass gekürzt wird. Das gilt für alle Berufe.

 

 

Was ist mit Urlaub?

Bis 31.12.2020 sehen die Ämter davon ab, dass Urlaub abgebaut werden muss.

Die Urlaubswünsche werden geschützt, weil die Pandemie schon Entbehrungen genug fordert. Grundsätzlich sollen alte Resturlaube n.M. aber abgebaut sein.

 

Können befristet Beschäftigte / gekündigte Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten?

Bei befristet Beschäftigten geht das!

Aber: Gekündigte Arbeitnehmer können ab Ausspruch der Kündigung kein Kurzarbeitergeld erhalten!

 

Bekommen Auszubildende Kurzarbeitergeld?

Erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen bzw. 30 Arbeitstagen. Bis dahin bekommen Sie die Ausbildungsvergütung.

 

Können Grenzgänger Kurzarbeitergeld erhalten?

Wer nach Deutschland pendelt, kann Kurzarbeitergeld bekommen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsteht mit dem Arbeitssitz in Deutschland.

 

Wie werden Krankheitszeiten behandelt?

  • Fall 1: Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeitseinführung = kein Anspruch (hier gibt es Krankengeld)
  • Fall 2: Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit = Anspruch besteht bis zu 6 Wochen

 

Beachten Sie | Für die Stunden, die der Beschäftigte arbeiten würde, behält er den Lohnfortzahlungsanspruch.

 

Was ist mit Studenten oder geringfügig Beschäftigten?

Hier gibt es kein Kurzarbeitergeld. Nur, wer eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung nachweist, erhält Kurzarbeitergeld.

 

 

(JT mit Material der BA)

Quelle: ID 46567049