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· Beschlüsse des Koalitionsausschusses

Hinzuverdienst bei Kurzarbeit, KMU-Verlustverrechnung, Steuersenkung (Gastronomie) ...

Bild: © MQ-Illustrations - stock.adobe.com

| Der Koalitionsausschuss hat sich dazu entschlossen, weitere „soziale und wirtschaftliche Härten“ abfedern zu wollen. Das soll helfen, „den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen“, schreibt die CDU-Fraktion. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss am vergangenen Mittwoch (22.04.2020) diese sechs Beschlüsse gefasst. |

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses

Hinzuverdienstoption bei Kurzarbeit erweitert

Arbeitnehmer in Kurzarbeit können ab 01.05.2020 bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens Hinzuverdienste generieren ‒ ohne dass gekürzt wird. Das gilt für alle Berufe.

 

Kurzarbeitergeld wird teilweise erhöht

Corona-Kurzarbeitergeld wird bis Ende des Jahres für all jene angehoben, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wurde.

  • Ab dem 4. Monat steigt der Bezug auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und
  • ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts.

 

 

Arbeitslosengeld nach SGB III wird drei Monate verlängert

Wer schon vor der Krise arbeitslos (nach SGB III) war, bekommt drei Monate länger das Arbeitslosengeld, soweit deren Anspruch zwischen dem 01.05. und 31.12.2020 enden würde. Grund: Es gebe aktuell kaum Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Auch die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten seien eingeschränkt, heißt es.

 

Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 01.07.2020 befristet bis zum 30.06.2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Grund: Die Betriebe seien von der Krise besonders betroffen.

 

KMU Verlustverrechnung

Als Corona-Sofortmaßnahme wird für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen im Hinblick auf Verluste in 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).

 

Ausstattungsprogramm für Schulen

500 Mio. Euro soll das Home-Office an Schulen optimieren. Damit werden die Einrichtungen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.

 

 

(JT mit Material der CDU [Koalitionsausschuss])

Quelle: ID 46531285