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· Elektromobilität

Der E-Auto-Trend kommt ins Rollen: So kommen Sie an den Umweltbonus

Bild: © Bildwerk - stock.adobe.com

| So langsam kommt der Trend ins Rollen ‒ jetzt, nachdem Audi angekündigt hat, ab 2026 keine Verbenner mehr bauen zu wollen. Wenn Sie sich nun ein Elektroauto anschaffen, sollten Sie den Umweltbonus nutzen. Antragsberechtigt sind u. a. Unternehmen und Privatpersonen. Damit haben Sie geschäftlich aber auch privat Zugang zum Förderprogramm. Zuschüsse stehen für Fahrzeuge bereit, die nach dem 03.06.2020 zugelassen wurden. Gefördert werden Neuwagen und ‒ unter bestimmten Bedingungen ‒ auch junge Gebrauchtwagen ‒ hier ein Überblick. |

Umweltprämien ‒ so hoch sind die Zuschüsse

Folgende Förderbeträge sind vorgesehen:

 

Fahrzeugtyp
Netto-Listenpreis Basismodell (in Euro)
Gesamt (netto)

Elektroauto

  • bis 40.000

9.000 Euro

Elektroauto

  • über 40.000 bis 65.000

7.500 Euro

Plug-In-Hybrid

  • bis 40.000

6.750 Euro

Plug-In-Hybrid

  • über 40.000 bis 65.000

5.625 Euro

 

Plug-in-Hybride werden nur gefördert, wenn diese höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben, ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometern und ab 2025 von mindestens 80 Kilometern.

 

Die Richtlinie zum Umweltbonus gewährt übrigens bei Kauf oder Leasing keinen Rechtsanspruch auf Zuwendung und steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

Die Voraussetzungen für den Umweltbonus

Um den Umweltbonus zu erhalten, müssen folgende Merkmale erfüllt werden:

 

  • Das Fahrzeug ist ein reines Batterie-Elektrofahrzeug, ein Hybrid-Elektrofahrzeug (von außen aufzuladen) oder ein Brennstoffzellenfahrzeug. Fahrzeuge mit davon abweichenden Antriebsarten sind förderfähig, sofern sie keine lokalen CO2-Emissionen verursachen und die Emissionswerte die Vorgaben im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) generell nicht überschreiten.

 

  • Es gibt eine Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge, die regelmäßig aktualisiert wird. Diese finden Sie hier auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ist Ihr Wunschfahrzeug in dieser Liste enthalten, ist es förderfähig.

 

  • Ein Gebrauchtwagen muss erstmalig nach dem 04.11.2019 zugelassen worden sein und die Zweitzulassung muss nach dem 03.06.2020 erfolgt sein. Zudem darf das Gebrauchtfahrzeug nicht länger als 12 Monate erstzugelassen gewesen sein, es darf höchstens 15.000 Kilometer auf dem Tacho haben und es darf noch keine Förderung beantragt worden sein.

 

  • Bei einem Gebrauchtwagen werden 80 Prozent des Listenpreises als Obergrenze festgelegt. Der Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs lässt sich auf zweierlei Art erbringen: ein Gutachten der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder eine Neufahrzeugrechnung mit einer schriftlichen Erklärung, dass die Laufleistung des Fahrzeugs zum Kaufzeitpunkt die 15.000-km-Grenze nicht überschritten hat. Der Kaufvertrag allein reicht dem BAFA nicht aus.

Antragstellung erst nach der Zulassung!

Den Antrag stellen Sie direkt über eine eigene Online-Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

Beachten Sie | Anders als bei vielen anderen Förderprogrammen ist es erforderlich, dass Sie den Antrag erst nach der Zulassung stellen. Falls Sie vor der Zulassung einen Antrag gestellt haben, wird das BAFA diesen ablehnen. Grundsätzlich kann dann auch nach der Zulassung kein neuer Antrag für dasselbe Fahrzeuges gestellt werden.

 

PRAXISTIPP | Sollten Sie den Antrag versehentlich vor der Zulassung gestellt, haben, empfiehlt der ADAC, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen, da das BAFA in seinem Antragsformular bis Mitte Dezember die Möglichkeit der Antragsstellung vor Zulassung ermöglicht hat. Wurde kein Zulassungsdatum eingegeben, erhielt der Antragssteller keinen Warnhinweis, dass das Zulassungsdatum fehlt. Dies wurde zwischenzeitlich korrigiert.

 

Die Förderung beim Leasing

Werden Fahrzeuge im Leasing angeschafft, werden sie abhängig von der Dauer des Leasingvertrags gefördert, sofern die Laufzeit unter 24 Monaten liegt. Für eine Leasinglaufzeit von 6 bis 11 Monaten sind die Zuschussbeträge wie folgt:

 

Fahrzeugtyp
Leasinglaufzeit
Netto-Listenpreis Basismodell
Gesamt (netto)

Elektroauto

6 bis 11 Monate

  • bis 40.000 Euro

2.250,00 Euro

Elektroauto

6 bis 11 Monate

  • über 40.000 bis 65.000 Euro

1.875,00 Euro

Plug-In-Hybrid

6 bis 11 Monate

  • bis 40.000 Euro

1687,50 Euro

Plug-In-Hybrid

6 bis 11 Monate

  • über 40.000 bis 65.000 Euro

1406,25 Euro

 

Beträgt die Laufzeit jeweils 12 bis 23 Monate, verdoppeln sich die o. g. Zuschussbeträge.

 

 

(Ke)

 

Quellen

  • adac.de: Förderung für Elektroautos: Hier gibt es Geld
  • Leasingmarkt.de: Umweltbonus: Dank BAFA-Prämie und Herstellerbonus beim Elektroauto Leasing sparen
Quelle: ID 47476739