Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo

· Corona-Folgen

Konjunkturpaket (2): Prämien für Ausbildung; Beteiligung von Mitarbeitern und Sozialleistungen

Bild: copyright by Oliver Boehmer - bluedesign®

| Das milliardenschwere Konjunkturpaket beinhaltet 57 Punkte zur Krisenbewältigung und zum Anschub der Konjunktur. In Teil 2 der Aufarbeitung lesen Sie, welche Extras Sie erhalten, wenn Sie weiterhin ausbilden! Darüber hinaus gibt es Pläne für Erleichterungen bei Vergabeverfahren, Mitarbeiterbeteiligung und Sozialleistungen, die Sie als Chef in Ihrer Ratgeberfunktion kennen müssen. |

 

 

Steuerung von Ausbildung, Investition, Beteiligung

Förderung der Ausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

  • 2.000 Euro erhalten Sie für jeden Ausbildungsvertrag, wenn Sie als KMU in diesem Jahr (im Vergleich zu den drei Vorjahren) Ihr Ausbildungsplatzangebot nicht verringern. Die Zahlung erfolgt nach Ende der Probezeit.
  • 3.000 Euro gibt der Staat für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag, den Sie abschließen.

 

Gefördert wird auch,

  • wer seine Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastung fortsetzt und keine Kurzarbeit veranlasst.
  • wer zusätzlich Auszubildende übernimmt, die wegen Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs die Ausbildung nicht fortsetzen können.

 

KMU, die die Ausbildung nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Die Details sollen in der Allianz für Aus- und Weiterbildung erörtert werden.

Finanzbedarf: 0,5 Mrd. Euro

 

Investitionshilfen / Vergabeverfahren

Die Förderung von Investitionen will der Bund durch ein vorübergehend vereinfachtes Vergaberecht erreichen.

  • 1. Die Vergabefristen sollen bei EU-Vergabeverfahren verkürzt werden.
  • 2. In Deutschland sollen Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben ermöglicht werden.

 

Ferner will die Regierung die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen, um ein Programm zur Entbürokratisierung und Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen.

 

Unternehmensbeteiligungen für Mitarbeiter erleichtern

Der rechtliche Rahmen für Mitarbeiterbeteiligungen an ihren Unternehmen soll verändert werden. Hier geht es vor allem darum, Deutschland als Investitionsstandort zu stärken. Auch für Start-ups sollen Mitarbeiterbeteiligungen attraktiv sein.

 

Soziale Härten abfedern

Kurzarbeit ab 2021: weiterführen, zurücksetzen, neu regeln?

Im September wird die Regierung entscheiden, wie mit den veränderten Bezugsregeln für Kurzarbeitergeld ab 01.01.2021 verfahren werden soll: weiterführen, zurücksetzen oder neu regeln.

 

 

Grundsicherung

Der Gesetzgeber wird den befristeten erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung um einen Monat bis 30.09.2020 verlängern.

 

  • Grundsicherung: Erleichterter Bezug auf einen Blick
  • Wer einen Neuantrag stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, soweit erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.
  • In den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs werden die Ausgaben für Unterkunft und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
  • Einen Kinderzuschlag kann alternativ bezogen werden, soweit das Einkommen zwar für den Erwerbstätigen, nicht aber für seine Familie reicht.
  • Bei Neuanträgen ist nur noch das Einkommen des letzten Monats (anstelle des letzten halben Jahres) entscheidend. Bei Einkommensverlusten etwa von selbstständigen Eltern entsteht so schneller ein Anspruch.
  

Kreditvolumen für gemeinnützige Unternehmen

Für Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder- und Jugendunterkünften gibt es ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW ‒ mit 80-prozentiger Haftungsfreistellung durch den Bund. Die Länder können die letzte 20 Prozent übernehmen und eine Haftungsfreistellung bis 100 Prozent ermöglichen.

Finanzbedarf: 1. Mrd. Euro

 

Soziale Untersützung von Eltern und Kindern

300 Euro Kinderbonus ‒ Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

§ 6 des Bundeskindergeldgesetzes, das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird ergänzt:

  • Für jedes Kind, für im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird für die Monate September und Oktober 2020 jeweils ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gezahlt.
  • Ein Anspruch auf 300 Euro besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld hat.

 

Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus wird auch angepasst: Die Einmalbeträge stellen keine Geldleistung im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 des Achten Buches Sozialgesetzbuch dar. Sie werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

(Finanzbedarf: 4,3Mrd. Euro)

 

Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben.

Finanzbedarf: 0,75 Mrd. Euro

 

Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung

Länder, die Mittel für entsprechende Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Der Katalog der förderfähigen Investitionen wird dafür erweitert. Und: Wenn Länder die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken, gibt es pauschaliert Geld vom Bund.

Finanzbedarf: 2 Mrd. Euro

 

Ausbau Kindergärten, Kitas und Krippen

Der Kapazitätsausbau wird gefördert: Für Erweiterungen, Um-und Neubauten in 2020 und 2021 werden Gelder bereitgestellt.

Finanzbedarf: 1 Mrd. Euro

 

Thematischer Ausblick

Ein weiterer Beitrag verschafft Ihnen Einblick in die Konjukturprogramme zu den Themen

  • Zukunftsinvestitionen
  • Anpassungen Mobilität
  • Energie und Digitalisierung

 

(JT)

Quelle: ID 46651107