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· Bundesministerium für Arbeit | Koalitionsvertrag

Angriff auf Arbeitgeber: Vollzeit, Teilzeit und zurück ‒ Kommt das Gesetz zur Brückenteilzeit?

Bild: Cevahir - https://stock.adobe.com | Montage: IWW Institut

| Erst Vollzeit, dann Teilzeit und wieder zurück in Vollzeit. Das ist die neue Gesetzesinitiative von Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister. Teilzeit wird zur Brückenlösung ‒ und mit einem entsprechenden Anspruch auf Rückkehr versehen. Die Arbeitgeberverbände laufen Sturm dagegen. |

 

Brückenteilzeit: Umsetzung zum 01.01.2019

Dem SPD-Minister geht es darum, die Rolle der Arbeitnehmer weiter zu stärken: „Mal durchschnaufen, sich in sozialen Projekten engagieren ‒ das muss möglich sein“, so der Minister. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Unternehmen ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen. Diese Phase soll zwischen 1 und 5 Jahren lang sein. Die Umsetzung ist ab 01.01.2019 vorgesehen ‒ für alle Teilzeitvereinbarungen. So stand es schon im Koalitionsvertrag ‒ Abruf-Nr: 45144358.

 

Koalitionsvertrag (Zeilen 2.391 bis 2.411)

Arbeitnehmer sollen das Recht bekommen, für maximal 5 Jahre in Teilzeit zu arbeiten. Derzeit ist die Teilzeitbeschäftigung unbefristet.

 

Wichtige Einschränkungen

  • Keine Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit (nur in Unternehmen > 45 Mitarbeiter)
  • Keine vorzeitige Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit (nur in Unternehmen > 45 Mitarbeiter)
  • Neue Zumutbarkeitsgrenze ab 46 bis 200 Mitarbeiter: Pro 15 Mitarbeiter wird nur ein Antrag gewährt (die ersten 45 Beschäftigten mitgerechnet). Bei Überschreitung Ablehnung des Antrags möglich.
  • Anträge, die weniger als 1 Jahr oder mehr als 5 Jahre umfassen, können abgelehnt werden.
  • Nach einem befristeten Teilzeitjob gilt Karenzzeit von 1 Jahr, bevor ein neuer Antrag genehmigt werden kann.

 

Beachten Sie | Die Regeln können über Tarifverträge ausgehebelt werden.

 

Lesen Sie zu weiteren Zielen der Bundesregierung den Übersichts-Beitrag: Der rote Koalitionsvertrag: Noch mehr Schutz für Arbeitnehmer

 

Der Gesetzentwurf lag bei der SPD schon länger in der Schublade. Schon länger lehnen auch die Arbeitgeber diesen sozialdemokratischen Vorstoß als inakzeptabel ab. In einen Statement des Bundesverbandes der Arbeitgeber heißt es:

 

  • Die deutschen Arbeitgeber lehnen bürokratische Regelungen und dirigistische Eingriffe des Gesetzgebers in die betriebliche Arbeitszeitgestaltung strikt ab. Arbeitsgerichte können und dürfen nicht zukünftig über das Arbeitszeitvolumen in den Betrieben entscheiden. Das passt nicht zur sozialen Ordnung des 21. Jahrhunderts und beschädigt partnerschaftliche Lösungen in der betrieblichen Praxis.

 

  • Insbesondere die vorgesehene Neuregelung von Ansprüchen der Arbeitnehmer auf Verlängerung und dem Umfang ihrer Arbeitszeit ist ein schwerwiegender Eingriff in die betriebliche Gestaltung der Arbeitsabläufe und die unternehmerische Freiheit. Dieser Vorschlag ist für die deutsche Wirtschaft nicht akzeptabel und verletzt die Planungssicherheit der Betriebe massiv.

 

  • Es ist ein klarer Fall von falscher Prioritätensetzung: Wenn jemand ungewollt Teilzeit arbeitet, liegt das fast immer an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Höchste Priorität für die Politik sollte also der schnellstmögliche Ausbau der Ganztagskinderbetreuung sein, damit mehr Eltern die Möglichkeit erhalten, vollzeitnah zu arbeiten: Ungewollte Teilzeit liege „fast immer an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder“. Höchste Priorität müsse daher der Ausbau der Ganztagskinderbetreuung haben. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles rechnet jedoch mit einer zügigen Verabschiedung im Bundestag: „Ich habe vor, das vor dem Sommer abzuschließen.”

(JT)

Weiterführende Links

  • CE-Download: Koalitionsvertrag - Abruf-Nr: 45144358
Quelle: ID 45255551