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· Störung Betriebsfrieden / Betriebsklima

Wer am Stuhl sägt, fliegt! BAG bestätigt Abmahnung und Kündigung

| Dass Mitarbeiter über den Chef lästern, ist nicht selten. Wenn ein Kollege aber beginnt, an Ihrem Stuhl zu sägen, hört der Spaß auf: Eine Abmahnung ist der erste Schritt, die außerordentliche Kündigung setzt den Schlusspunkt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 1. Juni 2017 klargestellt. |

 

Als Chef sind Sie nicht immer beliebt: Manche Entscheidungen sind unpopulär. Wenn es die Störenfriede aber zu weit treiben, sitzen Sie am längeren Hebel.

Der konkrete Fall

Im aktuellen Rechtsstreit wollte eine Vereins-Geschäftsführerin den Vereinspräsidenten zu Fall bringen und berief dazu eine Mitgliederversammlung ein. Der Schuss ging nach hinten los. Das Präsidium beschloss die fristlose - notfalls ordentliche - Kündigung. In erster Instanz wurde die Klage der Angestellten gegen die Kündigung abgewiesen. Zwar musste das BAG nun den Fall an die Vorinstanz zurückweisen (es bestanden Zweifel, ob die Kündigung fristgerecht erfolgt ist). Das Gericht lässt aber keinen Zweifel an dem Grundsatz, dass wegen illoyalen Verhaltens ein Grund zur außerordentlichen Kündigung besteht (BAG 1.6.17, 6 AZR 720/15, Abruf-Nr. 194535).

Das stört den Betriebsfrieden / das Betriebsklima

  • Abfällige Bemerkungen gegen den Chef oder anderen Vorgesetzten
  • Gefährdung des Ansehens der vorgesetzten Personen

Motive der Mitarbeiter

  • An der Kompetenz des Vorgesetzten rütteln (nicht ernst nehmen)
  • Einen eigenen Vorteil verschaffen (Aufstieg planen)

 

TIPPS |

  • Für Abmahnungen gibt es keine Formvorschrift. Hier zählt allein Ihre dezidierte Beschreibung des Fehlverhaltens (Verstoß, Ort, Zeit).
  • Formulieren Sie so klar, dass beim Mitarbeiter kein Zweifel aufkommt.
  • Allgemeine Worthülsen taugen nichts - Beispiele: „fehlendes Engagement“, „mangelhafte Arbeitseinstellung“ oder allgemein „Unzuverlässigkeit“
  • Die Abmahnung trägt Datum und Unterschrift.
  • Lassen Sie sich den Erhalt der Abmahnung (Kopie) für die Personalakte quittieren.
 

Beachten Sie | Juristen raten dazu, ein „vertragsgerechtes Verhalten zum Betriebsfrieden/Betriebsklima“ in die Abmahnung zu schreiben. Allerdings sollten Sie dazu ggf. die Arbeitsverträge prüfen. Hilfreich wäre, wenn Sie beispielsweise die Förderung der Zusammenarbeit (Teamfähigkeit, Loyalität etc) an einer Stelle herausgestellt haben.

 

Musterformulierung / Abmahnung „Störung Betriebsfrieden“

Sehr geehrte(r) Frau/Herr…,

 

gemäß Ihres Arbeitsvertrags vom ... haben Sie zum Betriebsfrieden beizutragen und diesen nicht zu stören. Wir mussten leider feststellen, dass Sie dem nicht nachgekommen sind.

 

Am (Datum und Zeit) haben Sie ... (beteilige Personen namentlich) im (Ort) ...

 

Für diese Pflichtverletzung mahnen wir Sie ab. Ein solches Verhalten fördert weder den Betriebsfrieden noch ist es ein konstruktiver Lösungsansatz. Wir missbilligen dieses Verhalten und fordern Sie auf, Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer fristlosen Kündigung einzuleiten.

 

Eine Durchschrift der Abmahnung legen wir Ihrer Personalakte bei.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

______________________________

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber

 

 

Bestätigung des Arbeitnehmers:

Die Abmahnung habe ich erhalten.

 

_______________________________

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

 

Klicken Sie für den Download des Mustertextes für Ihre Textverarbeitung auf diese Abruf-Nr: 44864707

(JT)

Quelle: ID 44864512