13.01.2016 · Fachbeitrag aus AStW · GoBD 2014
Die Auswirkungen der neuen „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff [GoBD]“ auf den Umgang mit E-Korrespondenz haben wir bereits vorgestellt (AStW 15, 695 u. 785). Nun erreichte uns aus Ihrem Kreis die Frage, ob die Speicherung elektronischer Rechnungsdaten auch auf einen damit beauftragten (Fremd-)Dienstleister übertragen werden kann.
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