22.09.2026 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinar am 2.11.26
Die Bewertung von Grundvermögen für Zwecke der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer erfolgt typisiert nach den §§ 176 bis 198 BewG. Diese massentauglichen Verfahren ergeben in der Konsequenz aber oft, dass der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. § 198 BewG räumt daher die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert mittels Sachverständigengutachten oder eines zeitnah erzielten Kaufpreises nachzuweisen. Das interaktive ...
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12.05.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Postzustellungsurkunde
Das FG Münster hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beweis der Unrichtigkeit einer Postzustellungsurkunde im Wege des Zeugenbeweises geführt werden kann. Im entschiedenen Fall hat der Senat nach Einvernahme von sieben Mitarbeitern der betroffenen Steuerberatungsgesellschaft als Zeugen nicht die Überzeugung gewinnen können, dass die Postzustellungsurkunde unrichtig erstellt worden war.
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