14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Spekulationsgewinne
Die Steuerfallen bei privaten Veräußerungsgeschäften sind vielfältig. Nicht ohne Grund hat der BFH laufend über neue Sachverhalte zu entscheiden. Das Prekäre: Oft fällt das Urteil zuungunsten des Steuerzahlers aus – denn dieser ist in eine Steuerfalle getappt. Aus diesem Anlass stellt AStW zehn typische – aber in der Praxis oft unbemerkte – Steuerfallen des § 23 EStG anhand von Beispielen vor. Beachten Sie diese und schützen Sie Ihre Mandanten vor hohen Steuerzahlungen.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Unverzügliche Selbstnutzung
Erbt ein Kind von einem Elternteil das Familienheim und bewohnt dieses innerhalb der folgenden zehn Jahre selbst, fällt keine Erbschaftsteuer auf diese Immobilie an. Doch das Familienheim muss „unverzüglich“ selbst genutzt werden. Wem das nicht möglich ist, der sollte unbedingt für geeignete Nachweise sorgen, die belegen, dass der spätere Einzug unverschuldet war.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Bewertung des geldwerten Vorteils
Die Sachbezugsbewertung für die private Nutzung eines Dienstwagens ist grundsätzlich einfach. Doch höchst kompliziert und mit einigen Besonderheiten versehen wird es, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen individuellen Dienstwagen zuweist, sondern die Nutzung von Fahrzeugen eines Fahrzeugpools gestattet. Da sich die verwendeten Fahrzeuge von Tag zu Tag ändern, stellt sich die Frage, wie der geldwerte Vorteil zu bewerten ist. AStW zeigt daher anhand eines Musterbeispiels, was bei dem ...
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Rund um den Sachbezug
Jobräder kommen immer mehr in Mode – zumal so auch die Umwelt geschont und die Gesundheit gefördert wird. Zudem ist die lohnsteuerliche Umsetzung grundsätzlich einfach zu handhaben. Eine Steuerfalle droht jedoch bei der Umsatzversteuerung des Sachbezugs. Denn die umsatzsteuerliche Behandlung weicht grundlegend von der lohnsteuerlichen ab. AStW beleuchtet daher die Unterschiede und zeigt, was Unternehmer bei der Umsatzsteuer beachten müssen.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · Verhaltensknigge für Betroffene
Für die Energiepreispauschale (EPP 1) kommt der Härteausgleich nach § 46 Abs. 3 EStG in Betracht, wenn die EPP 1 im Rahmen der Jahresveranlagung 2022 durch das Finanzamt festgesetzt und ausbezahlt wird. Die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 Satz 1 EStG sind erfüllt, weil es sich bei der EPP 1 um einkommensteuerpflichtige Einkünfte handelt, von denen der Steuerabzug vom Arbeitslohn nicht vorgenommen wurde. Zu dieser Auffassung kommt die Finanzverwaltung nun im Rahmen einer Abstimmung auf ...
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · §§ 129, 173, 173a AO
Wenn im Rahmen der Veranlagung eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems unterblieben ist, hat das Finanzamt keine Möglichkeit, die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids zu korrigieren.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 4 EStG
Als unüblich und außerbetrieblich veranlasst kann folgender Sachverhalt angesehen werden. Ein Steuerpflichtiger, der eine chirurgische Praxis betreibt, erteilt für seine beiden Kinder und einen Freund seines Sohnes die Zusage, die Kosten für den Zugang zu einer Universität in der EU einschließlich damit verbundener Beratungs- und Anwaltskosten sowie die Studiengebühren und Unterkunftskosten zu übernehmen. Im Gegenzug verpflichten sich die jungen Leute nach bestandenem Examen und zu ...
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 7g EStG
Unter „Gewinn“ i. S. v. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG ist der Steuerbilanzgewinn und nicht der steuerliche Gewinn i. S. v. § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG zu verstehen. Eine Korrektur um außerbilanzielle Positionen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben oder einkommensteuerfreie Einnahmen findet nicht statt.
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14.09.2023 · Fachbeitrag aus AStW · § 9 EStG
Stellplatzkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung gehören auch nach der gesetzlichen Neufassung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG zu den in voller Höhe abziehbaren Mehraufwendungen, so ein aktuelles Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts.
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