14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Der Satz zur Künstlersozialversicherung beläuft sich 2011 auf 3,9 %. Die Abgabe bemisst sich an denen an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte inklusive Auslagen und Nebenkosten, jedoch ohne Umsatzsteuer. Nicht in die Bemessungsgrundlage gehören hingegen steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie Zahlungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale von 2.100 EUR. Diese Einrichtung für Künstler und Publizisten fungiert bei Selbstständigen faktisch als Arbeitgeberersatz, ...
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Von den Steuervergünstigungen nach §§ 13a und 19a ErbStG sind nach § 13b Abs. 2 S. 1 ErbStG Unternehmen ausgeschlossen, deren Unternehmensvermögen zu mehr als 50 % aus Verwaltungsvermögen besteht. Hierzu gehören nach § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1 ErbStG Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten. Nach § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 1d ErbStG zählen derartige Wirtschaftsgüter nicht zum Verwaltungsvermögen, wenn der Hauptzweck des ...
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das BVerfG (7.7.10, 2 BvL 1/03) hatte den rückwirkenden Wegfall des halben Steuersatzes für Entlassungsabfindungen durch das Steuerentlastungsgesetz und die Besteuerung mit der Fünftelregelung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 in zwei Fallgestaltungen als unzulässige unechte Rückwirkung eingestuft: Die Entschädigung wurde
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das Finanzamt kann eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft mit Wirkung für die Zukunft aufheben oder ändern. Zwar enthalten die Bestimmungen zur Lohnsteueranrufungsauskunft in § 42e EStG keine eigenen Korrekturbestimmungen und insoweit besteht eine Gesetzeslücke. Da aber § 207 Abs. 2 AO die Möglichkeit eröffnet, eine verbindliche Zusage anlässlich einer Außenprüfung mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben oder zu ändern, wird dies vom BFH (2.9.10, VI R 3/09) analog auf die ...
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen sieht über einen Zeitraum von fünf Jahren, beginnend mit dem 1.5.11 und in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils zum 1. Januar eine höhere Tabaksteuer für Zigaretten und Feinschnitt vor. Dabei sind die Steuererhöhungsstufen so ausgestaltet, dass die steuerliche Belastung von Feinschnitt stärker ansteigt als die von Zigaretten und es zu einer Mindestbesteuerung kommt:
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Werden Wirtschaftsgüter nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften im Privatbereich ins Betriebsvermögen eingelegt, bemisst sich der Einlagewert nach dem Teilwert oder den fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Einlage innerhalb von drei Jahren. Die AfA-Bemessungsgrundlage wird hingegen abweichend hiervon berechnet. Aufgrund der BFH-Rechtsprechung und einer Änderung über das Jahressteuergesetz 2010 sind dabei vier verschiedene Alternativen möglich (BMF 27.10.10, ...
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2011 gelten grundsätzlich für Lohnzahlungszeiträume nach 2010, betreffen aber oftmals vorherige Zeiträume, weil sie lediglich die geltende Rechtslage zum EStG und aktuelle BFH-Rechtsprechung erläutern. Den LStÄR 2011 liegt das EStG auf Basis des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 8.4.10 zugrunde.
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss erst für ab 2012 beginnende Wirtschaftsjahre übermitteln. Dieser Aufschub um ein Geschäftsjahr soll ihnen Gelegenheit geben, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu schaffen. Im ersten Halbjahr 2011 wird eine Pilotphase durchgeführt, in der ausgewählte Unternehmen ihren Jahresabschluss freiwillig elektronisch übersenden können. Datensatz, ...
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14.01.2011 · Fachbeitrag aus AStW ·
Der BFH und mehrere FG setzen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen die Einzelbewertung an, wenn der Pkw nur gelegentlich - z.B. einmal in der Woche - für die Pendelstrecke genutzt wird. Dann soll die Ermittlung des geldwerten Vorteils mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer vorzunehmen sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG). Die Verwaltung hingegen setzt generell 0,03 % vom Listenpreis pro Entfernungskilometer und Monat an (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG), ...
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