14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Erwirbt ein Steuerpflichtiger zu verschiedenen Zeitpunkten Miteigentumsanteile an einem Wirtschaftsgut, findet unabhängig vom Zivilrecht in steuerlicher Hinsicht unter Berücksichtigung des Einzelbewertungsgebots keine Vereinigung der Anteile statt. Es ist somit nicht von einem einheitlich abzuschreibenden Wirtschaftsgut auszugehen (FG Hamburg 15.3.12, 1 K 248/10, rkr.).
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Gem. § 5 Abs. 1 EStG ist bei Gewerbetreibenden das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist (Maßgeblichkeitsprinzip). Ein anderer Ansatz ist nur dann zulässig, wenn steuerliche Ansatz- oder Bewertungsvorbehalte bestehen oder im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts ein anderer Ansatz gewählt wurde (§ 5 Abs. 6 EStG; BMF 12.3.10, BStBl I 10, 239; 22.6.10, BStBl I 10, 597).
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Die Finanzämter können nach § 89 Abs. 2 AO auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Hierzu hat der BFH nun entschieden, dass dabei kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft besteht.
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Drei Finanzgerichte kommen zu teilweise unterschiedlicher Beurteilung inwieweit das seit 2004 geltende InvStG gegen das EU-Recht und gegen das Grundgesetz verstößt.
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Sofern eine vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherung während der Dauer steuerschädlich zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt wird, deren Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen, unterliegen die Zinsen aus den in den Beiträgen enthaltenen Sparanteilen der Abgeltungsteuer als Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Das Versicherungsunternehmen muss bei Verrechnung oder Auszahlung Kapitalertragsteuer einbehalten. Zudem haben nach § 29 EStDV ...
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Ein Unternehmer kann die in Rechnungen i.S. des § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, gem. § 15 Abs. 1 UStG als Vorsteuerbeträge abziehen.
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Der EuGH hat sich in zwei Entscheidungen am gleichen Tag mit der Erbschaft- und Umsatzsteuer beschäftigt und kommt in beiden Fällen zum gleichen Ergebnis wie die deutsche Finanzverwaltung.
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Der BFH hat zusammenfassend dargestellt, welche Inhaltsangaben eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis haben muss, damit sie den Anforderungen des § 15 UStG zum Vorsteuerabzug gerecht wird. Damit wurde die ständige Rechtsprechung bestätigt, dass ein zum Vorsteuerabzug berechtigendes Papier, mit dem gemäß § 14 UStG über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet werden soll, Angaben tatsächlicher Art enthalten muss, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung ermöglicht.
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand, indem mindestens 95 % der Anteile auf neue Besitzer übergehen, ist das nach § 1 Abs. 2a GrEStG eine Übereignung einer Immobilie und somit steuerpflichtig. Dabei wird die Steuer nach § 16 Abs. 2 GrEStG nicht festgesetzt oder aufgehoben, wenn das Grundstück anschließend wieder zurückerworben wird oder die Gesellschaftsanteile vom neuen auf ...
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14.08.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital ab dem Erhebungszeitraum 2008 eingeführt. Die sich hieraus ergebenden Grundsätze wurden bereits in einem umfangreichen einheitlichen Ländererlass vom Juli 2008 dargestellt. Ein neues 19-seitiges Schreiben ersetzt nun die alte Verwaltungsanweisung zu § 8 GewStG, auch unter Beachtung der neuen GewStR 2009, die bei den damaligen Anweisungen noch nicht gültig waren.
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