11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das Hessische Finanzgericht hatte aktuell über einen Sachverhalt zu entscheiden, von dem möglicherweise viele Steuerpflichtige künftig profitieren könnten, da diese Fallkonstellation in der Praxis immer wieder vorkommt.
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11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Im Vorgriff auf den durch das JStG 2013 neu gefassten § 52b EStG legt das BMF in einem aktuellen Entwurfsschreiben als Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale den 1.11.2012 fest. Ab dann können Arbeitgeber die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung für 2013 abrufen. Hierzu wird als Einführungszeitraum das Kalenderjahr 2013 bestimmt, wobei zwei längere Umstellungszeiträume angeboten werden:
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11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das BMF hat die geplanten Vereinfachungen zum Reisekostenrecht vorgestellt. Die geplanten Änderungen sollen ausnahmslos erst ab 2014 gelten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben so noch ausreichend Zeit, sich auf das neue Recht vorzubereiten. Beim laufenden Lohnsteuerabzug 2012 gilt ebenso wie beim Lohnsteuerabzug 2013 noch die bisherige Rechtslage weiter. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Änderungen:
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11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Die geplanten Vereinfachungen des Reisekostenrechts 2014 sind verknüpft mit einer kleinen Unternehmenssteuerreform. Diese umfasst Vereinfachungen sowie weitere Anpassungen bei der Unternehmensbesteuerung. Die Unternehmenssteuerreform soll ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung gelten und enthält im Wesentlichen folgende Änderungen:
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11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Das BMF hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, der fachlich notwendigen Verordnungsbedarf in mehreren Bereichen des Steuerrechts umsetzt. Hierzu werden Änderungen mehrerer Verordnungen in einer Mantelverordnung zusammengefasst. Betroffen sind folgende Bereiche:
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11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 25.9.2012 ist geplant, die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung sowie für Beschäftigte in der Gleitzone an die allgemeine Lohnentwicklung anzupassen.
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11.10.2012 · Fachbeitrag aus AStW ·
Im Fall einer Gaststättenbewirtung ist zum Nachweis der Höhe und der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen eine Rechnung beizufügen. Die ausgestellte Rechnung muss dabei den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten, sofern es sich nicht um eine Kleinbetragsrechnung handelt. Insoweit reichen selbst ausgestellte Eigenbelege oder Kreditkartenabrechnungen nicht aus, um Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu 70 % als Betriebsausgaben ...
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