27.03.2014 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Die Pkw-EnVKV gilt auch für „alte Neuwagen“
Mit Rechtsbegriffen können Juristen trefflich jonglieren. Sie können sogar aus alt neu machen, wie ein Urteil des OLG Celle beweist. Für einen Kfz-Händler hatte das die unangenehme Folge, dass er bei seinem Angebot auf Ebay die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV hätte beachten müssen. Da er das nicht tat, sandte ein Konkurrent ihm eine kostenpflichtige Abmahnung, die er nicht mehr aus der Welt schaffen konnte.
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