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  • 11.02.2014 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Pauschale von 15 Euro für die Nacherstellung von Kontoauszügen

    | Eine Klausel in den AGB einer Bank, wonach für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug pauschal 15 Euro fällig werden, verstößt gegen § 675d Abs. 3 Satz 2 BGB und ist daher unwirksam. Das hat der BGH festgestellt und der Bank aufgegeben, den Preis für einen nachträglichen Kontoauszug an ihren tatsächlichen Kosten zu orientieren. |