Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt veranlasst ist

    von Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, Hannover

    Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Autohaus-Inhaber gehen davon aus, dass ihr Autohaus „zu klein“ dafür sei. Das ist ein Trugschluss: Zentrale Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Hinzu kommt: Ein Referentenentwurf für die deutsche Umsetzung liegt Stand Mai 2026 nicht vor, eine fristgerechte Umsetzung zum 07.06.2026 ist praktisch ausgeschlossen. Gerade deshalb ist eigenverantwortliches Handeln jetzt das Gebot der Stunde. Erfahren Sie, was auf Ihr Autohaus zukommt und wie Sie die Anforderungen umsetzen.

    Vergütung in Autohäusern – ein unsicheres Terrain

    Im Autohaus ist Tarifbindung keine Selbstverständlichkeit. Es gibt sowohl tarifgebundene als auch nicht tarifgebundene Autohäuser. Autohäuser ohne Tarifbindung verhandeln Gehälter frei.

     

    Ohne tarifliche Leitplanken entstehen in vielen Autohäusern über die Jahre gewachsene Gehaltsstrukturen, die eher das Ergebnis individueller Verhandlungsgeschicke als einer systematischen Bewertung gleichwertiger Tätigkeiten sind. Gerade in inhabergeführten Autohäusern mit bis fünfzig Mitarbeitern fehlen häufig dokumentierte Kriterien für die Gehaltsfindung. Was bislang als Flexibilität galt, wird ab 06/2026 zum Risiko.