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  • 12.07.2013 · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Bring- und Abholservice nicht genehmigungspflichtig

    | Der Bring- und Abholservice, den viele Autohäuser oder Kfz-Werkstätten anbieten, ist keine genehmigungspflichtige Personenbeförderung. Dies wird in der seit 1. Januar 2013 geltenden Fassung von § 1 Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) klargestellt. |