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  • · Fachbeitrag · Einfuhrumsatzsteuer/Zölle

    Importe von Fahrzeugen aus Drittländern: Zolltarifliche Einreihung und Besteuerung

    von Dipl.-Finanzwirt Joachim Metzner, Zoll- und Außenwirtschaftsberater, Marl

    | Importieren Sie Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zur EU gehören, müssen Sie bei der Einfuhr Zoll und Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Um dies geschickt zu umgehen, kursieren häufig Gestaltungsmöglichkeiten, die letztlich nicht durchsetzbar sind oder gar den Vorwurf der Steuerhinterziehung zur Folge haben können. Zumindest führen unzutreffende Anmeldungen von Importfahrzeugen häufig zu erheblichen Zollnachforderungen. ASR zeigt Ihnen, worauf zu achten ist. |  

    Hintergrund: Die Kombinierte Nomenklatur

    Grundlage für die Zollanmeldung bei der Ein- und Ausfuhr innerhalb der EU ‒ und damit auch in Deutschland ‒ bildet die Kombinierte Nomenklatur, kurz KN. Sie ist ein systematisches Warenverzeichnis zur Einreihung von Waren, das von nahezu allen Handelsnationen der Welt und auch bei internationalen Handelsverhandlungen verwendet wird.

     

    Geschaffen wurde die KN, um insbesondere den Erfordernissen des Gemeinsamen Zolltarifs innerhalb der EU Rechnung zu tragen und zugleich die Grundlage für statistische Auswertungen des außenwirtschaftlichen und innergemeinschaftlichen Handels der EU zu bilden. Somit ist sie letztlich eine Weiterentwicklung der Nomenklatur des Harmonisierten Systems der Welltzollorgansiation, enthält jedoch besondere, für die EU spezifische Unterteilungen.