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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    GKV-Sozialausgleich: Neue Pflichten für Arbeitgeber ab 1. Januar 2012

    | Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde die Begrenzung des Zusatzbeitrags in der Krankenversicherung zum 1. Januar 2011 aufgehoben. Im Gegenzug wurde der Sozialausgleich eingeführt, um eine Überforderung der Beitragszahler zu vermeiden. Ab dem 1. Januar 2012 sind Sie als Arbeitgeber in der Pflicht, den Sozialausgleich für Ihre Mitarbeiter durchzuführen. |

     

    UNSER SERVICE | Der Informationsdienst „Löhne und Gehälter professionell“ hat die Einzelheiten zum „Bürokratiemonster“ Sozialausgleich auf fünf Seiten zusammengefasst. Darin steht anschaulich, wie Sie als Arbeitgeber rechnen müssen, wenn Ihr Mitarbeiter ein oder mehrere Arbeitsverhältnisse hat. Außerdem erfahren Sie, welche neuen Meldepflichten Sie künftig erfüllen müssen. Sie finden den Beitrag kostenlos zum Download auf www.iww.de. Geben Sie dort rechts oben in das Feld „Abrufnummer“ die Nummer 113006 ein und bestätigen Sie mit „Return“.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 5 | ID 29086200