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  • 18.12.2014 · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Mindestlohn auch bei auf Provision arbeitenden Autoverkäufern?

    | „Einige Verkäufer erreichen, insbesondere in verkaufsschwachen Monaten, in der Summe aus Grundlohn und Verkaufsprovisionen nicht den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde“, schreibt ein Leser aus Ostdeutschland. „Müssen wir ihnen trotzdem den Mindestlohn zahlen?“ Die Antwort lautet: ja. Wie Autohäuser dabei am besten vorgehen, erläutert Raschid Bouabba, der geschäftsführende Gesellschafter der MCGB GmbH in Berlin. |