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  • · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Illegales Autorennen unter Alkohol kann Autoverkäufer Job kosten

    | Auch wenn es sich bei einem illegalem Autorennen unter Alkoholeinfluss um ein außerdienstliches Verhalten eines Autoverkäufers handelt, kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam sein. Das ist der Fall, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers in die Eignung des Mitarbeiters als Autoverkäufer durch dessen Verhalten schwer erschüttert wurde und das Ansehen des Autohauses gefährdet ist. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Düsseldorf im konkreten Fall angenommen. |

     

    Das Gericht nahm dem Autoverkäufer die Geschichte nicht ab, dass er mit seinem nicht zugelassenen Renn-Quad seinen gestohlen geglaubten Lamborghini verfolgen musste. Bei seiner rasanten „Verfolgungsjagda“ durch die Düsseldorfer Innenstadt hatte er mehrere rote Ampeln missachtet. Bei der Interessensabwägung sprach zudem gegen ihn, dass er schon 2014 wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens im Straßenverkehr von seinem Arbeitgeber abgemahnt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden war (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2016, Az. 15 Ca 1769/16, Abruf-Nr. 187906).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 4 | ID 44217845