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  • 10.02.2017 · Fachbeitrag · Personalmanagement

    Anwesenheitsprämie ist auf Mindestlohn anrechenbar

    | Eine (tarifvertragliche) Anwesenheitsprämie, die zusätzlich zum Stundenlohn gezahlt und bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gekürzt wird, darf auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden. Das hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern entschieden. |