Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Insolvenz/Haftung

    Autohaus-GmbH-Geschäftsführer aufgepasst: Pflichten bei Insolvenzreife und Folgen bei Verstoß

    von Rechtsanwalt Dominik Gräf, Gräf & Centorbi Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Mainz

    | Die Zahl der Insolvenzen von Kapitalgesellschaften ist in den vergangenen Monaten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erheblich gestiegen. Auch für das Jahr 2023 rechnen Experten mit weiterhin steigenden Zahlen. Ursache: Die konjunkturelle Gesamtlage, insbesondere die steigenden Preise bei Energie, Löhnen und Kreditzinsen. Auch die Autohaus-GmbH sind betroffen. ASR zeigt, was Geschäftsführer zur Insolvenzreife wissen und im Falle eines Falles veranlassen müssen. |

    Pflichten des GmbH-Geschäftsführers in der Krise

    Der Geschäftsführer einer Autohaus-GmbH ist verpflichtet, die wirtschaftliche Situation des Autohauses ständig im Auge zu behalten. Diese sog. Selbstprüfungspflicht dient dazu, Krisen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Denn gerät die Autohaus-GmbH wirtschaftlich in die Krise, ist der Geschäftsführer besonders gefordert.

     

    Prüfung der möglichen Insolvenz erforderlich

    Stellt der Geschäftsführer bei der Überwachung Anzeichen für eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Autohaus-GmbH fest, ist er zunächst verpflichtet, das zu prüfen. Fehlen ihm dazu die notwendigen Kenntnisse, muss er einen externen Sachverständigen mit der Überprüfung einer möglichen Insolvenz der Autohaus-GmbH beauftragen.